Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die Gemeinde Huje bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen allgemeinen Rücklage in Höhe von 570.484,54 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage in Höhe von 298.997,75 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 798.960,84 Euro folgende neue Rücklagen:

 

  1. Die Allgemeine Rücklage in Höhe von 426.477,00 Euro und
  2. Die Ausgleichsrücklage in Höhe von1.241.966,13 Euro.

 


Herr Sießenbüttel erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die Rechtslage. Aufgrund der Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. Für diesen Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.

 

Zukünftig gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage gedeckt werden können (sogenannter fiktiver Haushaltsausgleich). Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist allerdings nur bei positivem Finanzmittelbestand zulässig.

 

Nach kurzer Diskussion stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass die Bildung einer Ausgleichsrücklage sinnvoll ist.

 


Abstimmungsergebnis: 3 dafür