Sitzung: 27.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Huj/AfF/363/2023
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Die Gemeinde Huje bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen allgemeinen
Rücklage in Höhe von 570.484,54 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage
in Höhe von 298.997,75 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in
Höhe von 798.960,84 Euro folgende neue Rücklagen:
- Die Allgemeine Rücklage in Höhe von
426.477,00 Euro und
- Die Ausgleichsrücklage in Höhe
von1.241.966,13 Euro.
Herr
Sießenbüttel erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die
Rechtslage. Aufgrund der Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum
01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer
Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen
Rücklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist.
Für diesen Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als
gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig
gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage
gedeckt werden können (sogenannter fiktiver Haushaltsausgleich). Die Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage ist allerdings nur bei positivem Finanzmittelbestand
zulässig.
Nach
kurzer Diskussion stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass die
Bildung einer Ausgleichsrücklage sinnvoll ist.
Abstimmungsergebnis:
3 dafür