Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsatzung mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 in der im Entwurf vorliegenden Fassung und unter Berücksichtigung der Änderung gemäß tabellarischer Übersicht zu erlassen.

 

Produktkonto

Bezeichnung

Ansatz lt. Enturf

Ansatz neu

Begründung

61101.5372200

Amtsumlage

71.000,00 €

69.300,00 €

Der Umlagesatz wird voraussichtlich 20,5 % betragen.

 


Der Bürgermeister bittet Frau Schmidt um Ausführungen zu dem vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2024.

 

Frau Schmidt erläutert anhand der Beschlussvorlage die Eckdaten der Haushalts- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr und die Folgejahre.

 

Gemäß dem Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2024 sind die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von 2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils mindestens 4% und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2% steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3% zugrunde gelegt.

 

„Die hohe Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen Gleichgewicht zu halten.

Es ist gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird und welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug aus: Haushaltserlass 2024)

Aufgrund der Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023 angenommen wurde.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33%.

Frau Schmidt weist daraufhin, dass der Umlagesatz für die Amtsumlage voraussichtlich 20,5% % (vorbehaltlich des Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023) betragen wird.

(Im vorliegenden Entwurf wurde von einem Umlagesatz von 21 % ausgegangen).

 

Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 154.300 Euro ab.

Dieses hohe Defizit wird auch durch eine weitere gestiegene Finanzkraft der Gemeinde verursacht: Die Gemeinde zahlt deshalb sowohl eine höhere Kreisumlage als auch eine höhere Amtsumlage.

Zudem sind erhebliche Kostensteigerungen im Bereich des Schullastenausgleichs und im Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Produkt 36501) festzustellen. Auch die erheblich gestiegenen Kosten für die Energieversorgung belasten den gemeindlichen Haushalt.

Die Klärschlammentsorgung, sowie die Maßnahmen zur räumlichen Plan-und Wohnentwicklung wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht durchgeführt.

Die hierfür geplanten und nicht benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 Euro minimieren den Jahresfehlbetrag in 2023. Gleichzeitig werden diese Haushaltsmittel in 2024 neu veranschlagt und belasten das lfd. Haushaltsjahr.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden.

Der Ergebnisplan kann auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ohne die Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

·         Ersatz- und Neubeschaffung von Einsatzschutzkleidung       3.000 Euro

·         Sanierungskonzept SW/MW Grundstücksanschlussleitungen         10.000 Euro

·         Austausch von Abwasserpumpen                                                          5.000 Euro

·         Bau eines Carports mit Abstellraum*                                         20.000 Euro

(* Diesen Planaufwendungen stehen mögliche Einnahmen in Form von Fördermitteln in Höhe von 16.000 Euro entgegen).

 

Gemäß Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über liquide Mittel in Höhe von ca. 319.000 Euro.

 

Da die Unterhaltungsmaßnahmen (wie oben erläutert) im Jahr 2023 nicht erfolgt sind, ist zum Anfang des Haushaltsjahres 2024 - abweichend von der Darstellung im Finanzplan (Entwurf) - mit einem höheren Bestand an liquiden Mitteln zu rechnen.

Aufgrund personalwirtschaftlicher Maßnahmen beträgt die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nun 0,49 Stellen (Vorjahr: 0,38 Stellen).

 

Abschließend stellt Frau Schmidt den Haushaltsplan der Gemeinde in visualisierter Form über folgenden Link:   

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=4&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1 vor.


Abstimmungsergebnis:                                  8 dafür