Sitzung: 29.11.2023 GV Drage
Vorlage: Dra/AfF/418/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltsatzung mit Ergebnisplan,
Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 in der
im Entwurf vorliegenden Fassung und unter Berücksichtigung der Änderung gemäß
tabellarischer Übersicht zu erlassen.
Produktkonto |
Bezeichnung |
Ansatz lt. Enturf |
Ansatz
neu |
Begründung |
61101.5372200 |
Amtsumlage |
71.000,00
€ |
69.300,00
€ |
Der Umlagesatz wird voraussichtlich
20,5 % betragen. |
Der
Bürgermeister bittet Frau Schmidt um Ausführungen zu dem vorliegenden Entwurf
des Haushaltsplanes 2024.
Frau
Schmidt erläutert anhand der Beschlussvorlage die Eckdaten der Haushalts- und
Finanzplanung für das Haushaltsjahr und die Folgejahre.
Gemäß dem Haushaltserlass für das
Haushaltsjahr 2024 sind die Annahmen bezüglich der Entwicklung der
Steuereinnahmen wider Erwarten unverändert optimistisch: in dem Zeitraum von
2025 – 2027 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um
jeweils mindestens 4% und die Schlüsselzuweisungen um mindestens 2% steigen
werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für
die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von höchstens 3%
zugrunde gelegt.
„Die hohe
Inflation trägt dazu bei, dass die Erträge der Kommunen aus Steuern und aus dem
kommunalen Finanzausgleich deutlich steigen. Nach der Steuerschätzung aus dem
Mai 2023 werden die Erträge in jedem einzelnen Haushaltsjahr deutlich höher
sein als im Vorjahr, wenn auch der Anstieg geringer ausfällt als nach der
vorangehenden Steuerschätzung. Dem gegenüber stehen erhöhte Aufwendungen, wie
zum Beispiel bei den Energiepreisen oder die Entgelterhöhungen im Rahmen des
Tarifabschlusses für Bund und Kommunen. Für die Kommunen wird es darauf
ankommen, steigende Erträge und steigende Aufwendungen in einem angemessenen
Gleichgewicht zu halten.
Es ist
gegenwärtig unklar, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung verlaufen wird
und welche finanziellen Lasten entstehen. Alle weiteren Prognosen sind aufgrund
der aktuellen weltpolitischen Lage von großen Unsicherheiten geprägt.“ (Auszug
aus: Haushaltserlass 2024)
Aufgrund der
Herbst-Steuerschätzung ist allerdings für das Land Schleswig-Holstein bereits
für 2023 von geringeren Steuereinnahmen auszugehen als noch im Mai 2023
angenommen wurde.
Die
Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.
Der Umlagesatz
für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33%.
Frau Schmidt weist daraufhin, dass der
Umlagesatz für die Amtsumlage voraussichtlich 20,5% % (vorbehaltlich des
Beschluss des Amtsausschusses vom 04.12.2023) betragen wird.
(Im vorliegenden Entwurf wurde von einem
Umlagesatz von 21 % ausgegangen).
Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich
mit einem Fehlbetrag in Höhe von 154.300 Euro ab.
Dieses hohe
Defizit wird auch durch eine weitere gestiegene Finanzkraft der Gemeinde
verursacht: Die Gemeinde zahlt deshalb sowohl eine höhere Kreisumlage als auch
eine höhere Amtsumlage.
Zudem sind
erhebliche Kostensteigerungen im Bereich des Schullastenausgleichs und im
Bereich der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Produkt 36501)
festzustellen. Auch die erheblich gestiegenen Kosten für die Energieversorgung
belasten den gemeindlichen Haushalt.
Die
Klärschlammentsorgung, sowie die Maßnahmen zur räumlichen Plan-und
Wohnentwicklung wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht durchgeführt.
Die hierfür
geplanten und nicht benötigten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 Euro
minimieren den Jahresfehlbetrag in 2023. Gleichzeitig werden diese
Haushaltsmittel in 2024 neu veranschlagt und belasten das lfd. Haushaltsjahr.
Durch eine
Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage
kann allerdings ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden.
Der
Ergebnisplan kann auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ohne die
Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage ausgeglichen werden.
Im Entwurf für
den Finanzplan 2024 sind folgende
investive Maßnahmen geplant:
·
Ersatz-
und Neubeschaffung von Einsatzschutzkleidung
3.000 Euro
·
Sanierungskonzept
SW/MW Grundstücksanschlussleitungen 10.000
Euro
·
Austausch
von Abwasserpumpen
5.000 Euro
·
Bau
eines Carports mit Abstellraum* 20.000
Euro
(* Diesen Planaufwendungen
stehen mögliche Einnahmen in Form von Fördermitteln in Höhe von 16.000 Euro
entgegen).
Gemäß
Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über
liquide Mittel in Höhe von ca. 319.000 Euro.
Da die
Unterhaltungsmaßnahmen (wie oben erläutert) im Jahr 2023 nicht erfolgt sind,
ist zum Anfang des Haushaltsjahres 2024 - abweichend von der Darstellung im
Finanzplan (Entwurf) - mit einem höheren Bestand an liquiden Mitteln zu
rechnen.
Aufgrund
personalwirtschaftlicher Maßnahmen beträgt die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen nun 0,49 Stellen (Vorjahr: 0,38 Stellen).
Abschließend
stellt Frau Schmidt den Haushaltsplan der Gemeinde in visualisierter Form über
folgenden Link:
https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=4&jahr=2024&plantyp=1&planstufe=1 vor.
Abstimmungsergebnis: 8 dafür