Sitzung: 27.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Huj/AfF/358/2023
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan,
Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit den genannten
Änderungen zu erlassen.
Herr
Maaß und Herr Sießenbüttel erläutern die Haushalts- und Finanzplanung der
Gemeinde Huje: Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag
in Höhe von knapp 249.000 Euro ab. Dieses hohe Defizit wird ausschließlich
durch die außerordentlich hohe Finanzkraft der Gemeinde verursacht. Die
Gemeinde zahlt deshalb einerseits erheblich höhere Umlagen (Kreisumlage,
Amtsumlage, Kindergarten Löwenzahn) und erhält andererseits keine (allgemeine)
Schlüsselzuweisungen. Aufgrund der hohen Finanzkraft in dem für den kommunalen
Finanzausgleich maßgebenden Zeitraum (01.07.2022 bis 30.06.2023) muss die
Gemeinde gemäß § 29 FAG eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von circa 470.000
Euro zahlen, die je zur Hälfte dem Kreis Steinburg und dem Land Schleswig-Holstein
zustehen.
Der
Ergebnisplan wird zudem durch die Kosten für umfangreiche
Unterhaltungsmaßnahmen belastet. Für die Sanierung von Gemeindewegen werden
53.000 Euro und für die Erneuerung der Zaunanlage am Feuerlöschteich 10.000
Euro veranschlagt.
Durch
eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann ab 2024 ein
„fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden.
Im
Entwurf für den Finanzplan 2024 sind
folgende investive Maßnahmen geplant:
-
Erwerb
von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für Brandschutzzwecke (12.000 Euro)
-
Fortsetzung
der Sanierung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation; Aufstellung von
Sanierungskonzepten (46.000 Euro)
-
Erweiterung
der vorhandenen Straßenbeleuchtung; Ankauf von Wegeflächen für den Rundwanderweg
(9.000 Euro)
Einvernehmlich
stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass für die Planung des
Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro
veranschlagt werden sollen. Frau Pien regt an, eine Rücklage für diesen Zweck
zu bilden. Außerdem soll der Haushaltsansatz für Schulkostenbeiträge im Produkt
Gymnasien von 23.200 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden.
Bürgermeister
Jens-Uwe Veit hält die Annahme, dass die Gemeinde im nächsten Jahr ein
Gewerbesteueraufkommen von 500.000 Euro erzielen könne, für zu optimistisch.
Ein Aufkommen von 300.000 Euro sei nach seinen Erkenntnissen realistischer. Die
Mitglieder des Finanzausschusses schließen sich der Bewertung des
Bürgermeisters an, sodass der Ansatz von 500.000 auf 300.000 Euro reduziert
wird.
Bisher
beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine
Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 3.000 Euro (siehe § 4 der
Haushaltssatzung). Im Sinne einer flexibleren Bewirtschaftung empfiehlt die
Verwaltung, den Höchstbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen. Die Mitglieder des
Finanzausschusses halten eine entsprechende Anpassung für sinnvoll und
zweckmäßig.
Kämmerer
Sießenbüttel regt an, bei der nächsten Anpassung der Hebesätze den gleichen
Hebesatz für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B festzusetzen. Für eine
unterschiedliche Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
einerseits und der übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) andererseits gäbe es
keinen sachlichen Grund (mehr).
Abstimmungsergebnis:
3 dafür