Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung mit den genannten Änderungen zu erlassen.

 


Herr Maaß und Herr Sießenbüttel erläutern die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Huje: Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von knapp 249.000 Euro ab. Dieses hohe Defizit wird ausschließlich durch die außerordentlich hohe Finanzkraft der Gemeinde verursacht. Die Gemeinde zahlt deshalb einerseits erheblich höhere Umlagen (Kreisumlage, Amtsumlage, Kindergarten Löwenzahn) und erhält andererseits keine (allgemeine) Schlüsselzuweisungen. Aufgrund der hohen Finanzkraft in dem für den kommunalen Finanzausgleich maßgebenden Zeitraum (01.07.2022 bis 30.06.2023) muss die Gemeinde gemäß § 29 FAG eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von circa 470.000 Euro zahlen, die je zur Hälfte dem Kreis Steinburg und dem Land Schleswig-Holstein zustehen.

 

Der Ergebnisplan wird zudem durch die Kosten für umfangreiche Unterhaltungsmaßnahmen belastet. Für die Sanierung von Gemeindewegen werden 53.000 Euro und für die Erneuerung der Zaunanlage am Feuerlöschteich 10.000 Euro veranschlagt.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann ab 2024 ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden.

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind folgende investive Maßnahmen geplant:

 

-       Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für Brandschutzzwecke (12.000 Euro)

-       Fortsetzung der Sanierung der Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation; Aufstellung von Sanierungskonzepten (46.000 Euro)

-       Erweiterung der vorhandenen Straßenbeleuchtung; Ankauf von Wegeflächen für den Rundwanderweg (9.000 Euro)

 

Einvernehmlich stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass für die Planung des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro veranschlagt werden sollen. Frau Pien regt an, eine Rücklage für diesen Zweck zu bilden. Außerdem soll der Haushaltsansatz für Schulkostenbeiträge im Produkt Gymnasien von 23.200 Euro auf 25.000 Euro erhöht werden.

 

Bürgermeister Jens-Uwe Veit hält die Annahme, dass die Gemeinde im nächsten Jahr ein Gewerbesteueraufkommen von 500.000 Euro erzielen könne, für zu optimistisch. Ein Aufkommen von 300.000 Euro sei nach seinen Erkenntnissen realistischer. Die Mitglieder des Finanzausschusses schließen sich der Bewertung des Bürgermeisters an, sodass der Ansatz von 500.000 auf 300.000 Euro reduziert wird.

 

Bisher beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 3.000 Euro (siehe § 4 der Haushaltssatzung). Im Sinne einer flexibleren Bewirtschaftung empfiehlt die Verwaltung, den Höchstbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen. Die Mitglieder des Finanzausschusses halten eine entsprechende Anpassung für sinnvoll und zweckmäßig.

 

Kämmerer Sießenbüttel regt an, bei der nächsten Anpassung der Hebesätze den gleichen Hebesatz für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B festzusetzen. Für eine unterschiedliche Besteuerung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einerseits und der übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) andererseits gäbe es keinen sachlichen Grund (mehr).

 


Abstimmungsergebnis: 3 dafür