Sitzung: 07.12.2023 GV Bekdorf
Vorlage: Bekd/BA/615/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den überarbeiteten Lärmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der Lärmkarten 2022 aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.
Bürgermeister
Kelting berichtet entsprechend der Beschlussvorlage:
Auf
der Grundlage der aktuellen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 sind die
Lärmaktionspläne im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2022/49/EG
erneut zu überprüfen. Dies hat alle 5 Jahre, bei Bedarf auch früher, zu
geschehen. Als Ausnahme erfolgt die Überprüfung dieses Mal nach 6 Jahren. Der
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bekdorf wurde zuletzt am 13.06.2018 fristgerecht
vor dem 18.07.2018 fortgeschrieben. Die 5 bzw. 6 Jahresfrist der aktuellen
Überprüfung läuft bis zum 18.07.2024. Die Gesetzliche Grundlage ergibt sich aus
den §§ 47 a – f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufgrund
der Kartierung für 2022 wurde eine neue Lärmkarte erstellt. Bei der Berechnung
der Lärmkarten werden im ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch
ermittelt, also das, was an Lärm insbesondere von einer Straße als Lärmquelle
ausgeht. Die Lärmemissionen werden vor allem durch die Verkehrsleistung, den
Lkw-Anteil, die Straßenoberfläche und die Geschwindigkeit bestimmt. Im zweiten
Schritt wird unter Berücksichtigung der Abstände, der Schallhindernisse wie
Gebäude, Schallschutzwände oder -wälle die Lärmbelastung errechnet. Die
Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten für die aktuelle Lärmkartierung
neue Berechnungsverfahren vorgegeben, daher weichen die neuen Lärmkarten von
den Lärmkarten aus dem Jahr 2017 deutlich ab. Für die Gemeinde Bekdorf ergeben
sich aufgrund der aktuellen Lärmkartierung (s. Anlage 4 und 5) nur geringfügige
Lärmbelästigungen.
Eine
weitere Überarbeitung des Lärmaktionsplanes könnte jedoch Sinn ergeben, soweit
die Gemeinde „ruhige Gebiete“ ausweisen möchte.
Dieses
würde bedeuten, dass in diesen Gebieten tagsüber ein Lärmpegel von nicht mehr
als 40 db(A) erreicht werden darf. Derartige Gebiete sind der Verwaltung in der
Gemeinde Bekdorf aufgrund der geografischen Lage jedoch nicht bekannt und
wurden bis heute auch nicht ausgewiesen.
Das
Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist in den beigefügten Entwurf des
überarbeiteten Lärmaktionsplanes eingeflossen. Dieser ist entsprechend zu
beschließen. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit gezielt beteiligt. Die
Unterlagen sind für die Dauer eines Monats im Amtsgebäude nach vorheriger
Bekanntmachung auszulegen. Anregungen werden entgegengenommen und abgewogen. Im
Rahmen einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung ist über die Aufstellung
des Lärmaktionsplanes endgültig zu beschließen. Auch dieser Beschluss wird
danach erneut bekanntgemacht.
Ziel
muss es sein, das Verfahren so zeitig zu beenden, dass eine fristgerechte
Meldung bis zum 18.07.2024 an die EU-Kommission erfolgen kann.
Es besteht auch die Möglichkeit die überarbeiteten Lärmkarten über das Geoportal Umgebungslärm über den Digitalen Atlas Nord Einsicht zu nehmen. (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/ ).
Abstimmungsergebnis: 7 dafür