Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bekdorf beschließt, die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 gem. § 39 GKWG in Verbindung mit § 66 GKWO für gültig zu erklären.


Die Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses Frau Amen berichtet, dass am 07.12.2023 eine Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Bekdorf stattgefunden habe und die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14.05.2023 geprüft wurde. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten in diesem Zusammenhang festgestellt.


Abstimmungsergebnis:                      7 dafür