Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung zu erlassen.


Frau Schmidt erläutert anhand des der Gemeindevertretung vorliegenden Haushaltsplanentwurfes 2024 die Eckdaten der Haushalts- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr und für die Folgejahre.

 

Der Ergebnisplan schließt voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 32.200 Euro ab.

 

Im Haushaltsjahr 2024 ist die Ausrichtung einer 777-Jahre Jubiläumsfeier mit den Gemeinden Krummendiek und Moorhusen (2.000 €) geplant.

Weitere besondere Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Soweit die im Haushaltsplan 2023 für die Aufstellung eines interkommunalen Ortsentwicklungskonzepts veranschlagten Mittel (2.100 Euro) nicht in Anspruch genommen werden, werden die nicht verbrauchten Mittel als Haushaltsausgaberest in das Haushaltsjahr 2024 übertragen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird die Umlage für die Freiwillige Feuerwehr aufgeteilt in einen Teil für den laufenden Betrieb und einen Investitionskostenzuschuss (für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges).

 

Die Haltefrist für die bei der Schleswig-Holstein Netz AG erworbenen Aktien endet im kommenden Jahr. Im Frühjahr 2024 werden die Aktionäre ein neues Beteiligungsangebot erhalten. Aufgrund des dann vorliegenden Angebots gilt es zu entscheiden, ob die Gemeinde sich weiter am Vermögen des Energieversorgers beteiligen möchte. Die Kündigungsfrist wurde bis zum 15.06.2024 verlängert.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde sich weiter beteiligt und das für die Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene Darlehen in Höhe von 130.000 Euro (s. Finanzplan) umschuldet.

 

Durch eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage kann ab 2024 ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden (sofern ein positiver Finanzmittelbestand vorhanden ist).

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2024 sind

  • der Investitionskostenzuschuss für die Freiwillige Feuerwehr (Finanzierung Feuerwehrfahrzeug) als investive Maßnahmen und
  • die Sanierung des Sammelschachtes in Höhe von 5.000 Euro

(Diese Maßnahme wurde bereits einige Jahre verschoben und bisher als Unterhaltungsaufwand unter 54101.5221000 veranschlagt).

geplant.

 

Gemäß Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über liquide Mittel in Höhe von ca. 192.000 Euro.

 

Im Haushaltsjahr sowie in den dem Haushaltsjahr folgenden Jahren ist kein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwarten.

Gemäß Finanzplan 2024 wird sich der Bestand an liquiden Mitteln somit weiter verringern und am Ende des Haushaltsjahres noch 110.000 Euro betragen.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 0,03 Stellen

 

Bisher beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 3.000 Euro (s. § 4 der Haushaltssatzung). Im Sinne einer flexibleren Bewirtschaftung empfiehlt die Verwaltung, den Höchstbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bezugnehmend auf die Nachfrage, um welche Erträge es sich konkret bei dem Produktsachkonto 61101.4131000 – Allgemeine Zuweisungen Land- handelt, teile ich Ihnen mit, dass im Januar 2018 eine Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über finanzielle Entlastungsmaßnahmen (Umsetzung im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes) geschlossen wurde.

Entsprechend dieser Vereinbarung wurden Infrastrukturmaßnahmen gefördert.

Die Mittel wurden im Verhältnis von 70 % der für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geltenden Schlüsselzahlen, sowie zu 30 % im Verhältnis der Einwohnerzahlen verteilt. Die Gemeinde Bekdorf hat in den Jahren 2018-2022 je eine entsprechende Zuweisung erhalten.

 


Abstimmungsergebnis:                      7 dafür