Sitzung: 07.12.2023 GV Bekdorf
Vorlage: Bekd/AfF/412/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung zu erlassen.
Frau
Schmidt erläutert anhand des der Gemeindevertretung vorliegenden
Haushaltsplanentwurfes 2024 die Eckdaten der Haushalts- und Finanzplanung für
das Haushaltsjahr und für die Folgejahre.
Der
Ergebnisplan schließt
voraussichtlich mit einem Fehlbetrag in Höhe von 32.200 Euro ab.
Im
Haushaltsjahr 2024 ist die
Ausrichtung einer 777-Jahre Jubiläumsfeier mit den Gemeinden Krummendiek und
Moorhusen (2.000 €) geplant.
Weitere
besondere Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Soweit
die im Haushaltsplan 2023 für die Aufstellung eines interkommunalen
Ortsentwicklungskonzepts veranschlagten Mittel (2.100 Euro) nicht in Anspruch
genommen werden, werden die nicht verbrauchten Mittel als Haushaltsausgaberest in
das Haushaltsjahr 2024 übertragen.
Ab
dem Haushaltsjahr 2024 wird die Umlage für die Freiwillige Feuerwehr aufgeteilt
in einen Teil für den laufenden Betrieb und einen Investitionskostenzuschuss
(für den Erwerb eines neuen Feuerwehrfahrzeuges).
Die
Haltefrist für die bei der Schleswig-Holstein Netz AG erworbenen Aktien endet
im kommenden Jahr. Im Frühjahr 2024
werden die Aktionäre ein neues Beteiligungsangebot erhalten. Aufgrund des
dann vorliegenden Angebots gilt es zu entscheiden, ob die Gemeinde sich weiter
am Vermögen des Energieversorgers beteiligen möchte. Die Kündigungsfrist wurde
bis zum 15.06.2024 verlängert.
Im
Rahmen der Haushaltsplanung wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde sich
weiter beteiligt und das für die Finanzierung des Aktienerwerbs aufgenommene
Darlehen in Höhe von 130.000 Euro (s. Finanzplan) umschuldet.
Durch
eine Entnahme aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage
kann ab 2024 ein „fiktiver Haushaltsausgleich“ erzielt werden (sofern ein
positiver Finanzmittelbestand vorhanden ist).
Im
Entwurf für den Finanzplan 2024 sind
- der
Investitionskostenzuschuss für die Freiwillige Feuerwehr (Finanzierung
Feuerwehrfahrzeug) als investive Maßnahmen und
- die
Sanierung des Sammelschachtes in Höhe von 5.000 Euro
(Diese Maßnahme wurde bereits einige Jahre
verschoben und bisher als Unterhaltungsaufwand unter 54101.5221000
veranschlagt).
geplant.
Gemäß
Finanzrechnung 2022 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2022 über
liquide Mittel in Höhe von ca. 192.000 Euro.
Im
Haushaltsjahr sowie in den dem Haushaltsjahr folgenden Jahren ist kein
Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwarten.
Gemäß
Finanzplan 2024 wird sich der Bestand an liquiden Mitteln somit weiter
verringern und am Ende des Haushaltsjahres noch 110.000 Euro betragen.
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt unverändert 0,03
Stellen
Bisher
beträgt der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine
Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, 3.000 Euro (s. § 4 der
Haushaltssatzung). Im Sinne einer flexibleren Bewirtschaftung empfiehlt die
Verwaltung, den Höchstbetrag auf 5.000 Euro zu erhöhen.
Anmerkung der
Verwaltung:
Bezugnehmend auf die
Nachfrage, um welche Erträge es sich konkret bei dem Produktsachkonto
61101.4131000 – Allgemeine Zuweisungen Land- handelt, teile ich Ihnen mit, dass
im Januar 2018 eine Vereinbarung zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den
kommunalen Landesverbänden über finanzielle Entlastungsmaßnahmen (Umsetzung im
Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes) geschlossen wurde.
Entsprechend dieser
Vereinbarung wurden Infrastrukturmaßnahmen gefördert.
Die Mittel wurden im
Verhältnis von 70 % der für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer geltenden Schlüsselzahlen, sowie zu 30 % im Verhältnis der
Einwohnerzahlen verteilt. Die Gemeinde Bekdorf hat in den Jahren 2018-2022 je
eine entsprechende Zuweisung erhalten.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür