Sitzung: 07.12.2023 GV Bekdorf
Vorlage: Bekd/HA/620/2023
Beschluss:
1. Schulausschuss:
Herr Jens Möller wird als
stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss vorgeschlagen.
Herr Jens Möller erklärt im Falle einer
Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt;
die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis: 7 dafür
Herr Jens Möller erklärt, dass er die
Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss annimmt.
Damit ist Herr Jens Möller als
stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss gewählt.
2. Kindergartenausschuss:
Frau Neele Bolsmann wird als
stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss vorgeschlagen.
Frau Neele Bolsmann erklärt im Falle
einer Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt;
die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis: 7 dafür
Frau Neele Bolsmann erklärt, dass sie
die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss annimmt.
Damit ist Frau Neele Bolsmann als
stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss gewählt.
3. Feuerschutzausschuss:
Herr Bernd Kloth wird als
stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss vorgeschlagen.
Herr Bernd Kloth erklärt im Falle einer
Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt;
die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis: 7 dafür
Herr Bernd Kloth erklärt, dass sie die
Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss annimmt.
Damit ist Herr Bernd Kloth als
stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss gewählt.
Bürgermeister
Kelting stellt die Beratungsvorlage dar:
Gemäß § 10a (3)
Amtsordnung (AO) kann der Amtsausschuss stellvertretende Mitglieder der
Ausschüsse wählen; für die Stellvertretenden gilt Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie §
33 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Gemeindeordnung entsprechend.
Nach der
derzeitigen Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land (§ 9 Abs. 2) wählt der
Amtsausschuss für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter,
die in der Reihenfolge ihrer Wahl im Vertretungsfall tätig werden. Hierdurch
werden im Vertretungsfall jedoch nicht die Mehrheitsverhältnisse eindeutig
abgebildet.
Durch eine noch
vorzunehmende Hauptsatzungsänderung des Amtes Itzehoe-Land könnten künftig die
Mitglieder des Schul-, Kindergarten- und Feuerschutzausschusses durch
persönliche Vertreter aus den jeweiligen Trägergemeinden vertreten werden.
Im Vorgriff auf
diese vorgesehene Hauptsatzungsänderung und im Folgenden einer noch
durchzuführenden Wahl von stellvertretenden Mitgliedern durch den Amtsausschuss
wären Vorschläge zur Wahl eines persönlichen
stellvertretenden Mitgliedes für den Schul-, Kindergarten- und
Feuerschutzausschuss durch die jeweiligen Trägergemeinden aufzustellen.
Die Wahlen sind im Meiststimmenverfahren durchzuführen.