Beschluss:

 

1.  Schulausschuss:

Herr Jens Möller wird als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss vorgeschlagen.

 

Herr Jens Möller erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:          7 dafür

 

Herr Jens Möller erklärt, dass er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss annimmt.

 

Damit ist Herr Jens Möller als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss gewählt.

 

2.  Kindergartenausschuss:

Frau Neele Bolsmann wird als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss vorgeschlagen.

 

Frau Neele Bolsmann erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:          7 dafür

 

Frau Neele Bolsmann erklärt, dass sie die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss annimmt.

 

Damit ist Frau Neele Bolsmann als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss gewählt.

 

3.  Feuerschutzausschuss:

Herr Bernd Kloth wird als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss vorgeschlagen.

 

Herr Bernd Kloth erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:          7 dafür

 

Herr Bernd Kloth erklärt, dass sie die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss annimmt.

 

Damit ist Herr Bernd Kloth als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss gewählt.

 

 


Bürgermeister Kelting stellt die Beratungsvorlage dar:

 

Gemäß § 10a (3) Amtsordnung (AO) kann der Amtsausschuss stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse wählen; für die Stellvertretenden gilt Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 33 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Gemeindeordnung entsprechend.

 

Nach der derzeitigen Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land (§ 9 Abs. 2) wählt der Amtsausschuss für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die in der Reihenfolge ihrer Wahl im Vertretungsfall tätig werden. Hierdurch werden im Vertretungsfall jedoch nicht die Mehrheitsverhältnisse eindeutig abgebildet.

 

Durch eine noch vorzunehmende Hauptsatzungsänderung des Amtes Itzehoe-Land könnten künftig die Mitglieder des Schul-, Kindergarten- und Feuerschutzausschusses durch persönliche Vertreter aus den jeweiligen Trägergemeinden vertreten werden.

 

Im Vorgriff auf diese vorgesehene Hauptsatzungsänderung und im Folgenden einer noch durchzuführenden Wahl von stellvertretenden Mitgliedern durch den Amtsausschuss wären Vorschläge zur Wahl eines persönlichen stellvertretenden Mitgliedes für den Schul-, Kindergarten- und Feuerschutzausschuss durch die jeweiligen Trägergemeinden aufzustellen.

 

Die Wahlen sind im Meiststimmenverfahren durchzuführen.