Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den überarbeiteten Lärmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der Lärmkarten 2022 aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.


Bauausschussvorsitzender Carsten Butenschön erläutert anhand der Beschlussvorlage die Notwendigkeit für eine Überprüfung des Lärmaktionsplanes.

Es besteht die Möglichkeit, in die überarbeiteten Lärmkarten über das Geoportal Umgebungslärm über den digitalen Atlas Nord Einsicht zu nehmen (https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/).

 


Abstimmungsergebnis:          7 dafür