Sitzung: 13.12.2023 GV Silzen
Vorlage: Sil/AfF/350/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt,
a)
den
Kalkulationszeitraum ab dem 01.01.2024 auf zwei Jahre zu verkürzen,
a)
die
Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die
zentrale Abwasserbeseitigung mit einer Gebühr in Höhe von 182 Euro/BE zu
erlassen.
Bürgermeister
Dirk Mollenhauer führt in den Sachverhalt ein.
Die Gemeinde
Silzen erhebt für die Benutzung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage
Benutzungsgebühren. Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr 162,00 Euro je
Einwohner/in und Berechnungseinheit. Der Kalkulationszeitrum beträgt in der
Gemeinde Silzen bisher drei Jahre. Um schneller auf Veränderungen reagieren und
die Gebühr anpassen zu können, sollte der Kalkulationszeitraum zukünftig auf
zwei Jahre verkürzt werden.
Herr Mollenhauer
führt aus, dass der von der Gemeinde festgelegte Bemessungsmaßstab
(Personenmaßstab) nicht zulässig ist und voraussichtlich einer rechtlichen
Überprüfung nicht standhalten würde. Die Empfehlung der Amtsverwaltung lautet
daher, den Bemessungsmaßstab zu ändern und ab dem 01.01.2024 den tatsächlichen
Frischwasserverbrauch als Grundlage heranzuziehen und die Abwassergebühr in
Form einer Grundgebühr und einer Zusatzgebühr zu erheben.
Es folgt ein
kurzer Austausch zu der Empfehlung der Verwaltung. Die Gemeindevertretung ist
sich im Ergebnis einig, an dem bisher geltenden Personenmaßstab festhalten zu
wollen.
Herr
Mollenhauer präsentiert die einzelnen Positionen der Gebührenkalkulation.
Eine sich am
Ende des Kalkulationszeitraumes aus einer Abweichung der tatsächlichen von den
kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder Unterdeckung ist innerhalb der
auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. In der
kostenrechnenden Einrichtung wurde im Jahr 2020 (festgestellt im Jahr 2021)
eine erhebliche Kostenunterdeckung erwirtschaftet. Ursächlich waren die Kosten
für die Entsorgung des Klärschlammes. Diese waren aufgrund einer erhöhten
Schadstoffbelastung unvorhersehbar hoch.
Insbesondere
aus diesem Grund hat die vorliegende Gebührenkalkulation eine deutliche
Erhöhung der Benutzungsgebühr auf 277,00 Euro/BE zum Ergebnis.
Der
Bürgermeister schlägt aufgrund der starken Erhöhung vor, die Benutzungsgebühren
für die Jahre 2024 und 2025, entgegen der Empfehlung der Amtsverwaltung, nicht
kostendeckend zu erheben.
Frau Kruse rät
von dieser Vorgehensweise ab und führt aus, dass mögliche entstehende
Unterdeckungen im Falle einer bewusst zu niedrigen Gebühr durch den allgemeinen
Haushalt zu tragen sind. Dies widerspricht den Vorschriften des Kommunalen
Abgabengesetz Schleswig-Holstein. Demnach sind die Benutzungsgebühren nur im
Falle einer tatsächlichen Nutzung zu erheben und so bemessen, dass sie die
erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der
öffentlichen Einrichtung decken.
Es folgt ein
reger Meinungsaustausch zu dem Vorschlag des Bürgermeisters sowie der
Verwaltung. Im Ergebnis einigt sich die Gemeindevertretung auf eine moderate
Erhöhung der Gebühr um 20 Euro/BE.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür