Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)    den Kalkulationszeitraum ab dem 01.01.2024 auf zwei Jahre zu verkürzen,

 

a)       die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung mit einer Gebühr in Höhe von 182 Euro/BE zu erlassen.

 


Bürgermeister Dirk Mollenhauer führt in den Sachverhalt ein.

 

Die Gemeinde Silzen erhebt für die Benutzung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage Benutzungsgebühren. Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gebühr 162,00 Euro je Einwohner/in und Berechnungseinheit. Der Kalkulationszeitrum beträgt in der Gemeinde Silzen bisher drei Jahre. Um schneller auf Veränderungen reagieren und die Gebühr anpassen zu können, sollte der Kalkulationszeitraum zukünftig auf zwei Jahre verkürzt werden.

 

Herr Mollenhauer führt aus, dass der von der Gemeinde festgelegte Bemessungsmaßstab (Personenmaßstab) nicht zulässig ist und voraussichtlich einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Die Empfehlung der Amtsverwaltung lautet daher, den Bemessungsmaßstab zu ändern und ab dem 01.01.2024 den tatsächlichen Frischwasserverbrauch als Grundlage heranzuziehen und die Abwassergebühr in Form einer Grundgebühr und einer Zusatzgebühr zu erheben.

 

Es folgt ein kurzer Austausch zu der Empfehlung der Verwaltung. Die Gemeindevertretung ist sich im Ergebnis einig, an dem bisher geltenden Personenmaßstab festhalten zu wollen.

 

Herr Mollenhauer präsentiert die einzelnen Positionen der Gebührenkalkulation.

 

Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraumes aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder Unterdeckung ist innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen. In der kostenrechnenden Einrichtung wurde im Jahr 2020 (festgestellt im Jahr 2021) eine erhebliche Kostenunterdeckung erwirtschaftet. Ursächlich waren die Kosten für die Entsorgung des Klärschlammes. Diese waren aufgrund einer erhöhten Schadstoffbelastung unvorhersehbar hoch.

 

Insbesondere aus diesem Grund hat die vorliegende Gebührenkalkulation eine deutliche Erhöhung der Benutzungsgebühr auf 277,00 Euro/BE zum Ergebnis.

 

Der Bürgermeister schlägt aufgrund der starken Erhöhung vor, die Benutzungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025, entgegen der Empfehlung der Amtsverwaltung, nicht kostendeckend zu erheben.

 

Frau Kruse rät von dieser Vorgehensweise ab und führt aus, dass mögliche entstehende Unterdeckungen im Falle einer bewusst zu niedrigen Gebühr durch den allgemeinen Haushalt zu tragen sind. Dies widerspricht den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetz Schleswig-Holstein. Demnach sind die Benutzungsgebühren nur im Falle einer tatsächlichen Nutzung zu erheben und so bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung decken.

 

Es folgt ein reger Meinungsaustausch zu dem Vorschlag des Bürgermeisters sowie der Verwaltung. Im Ergebnis einigt sich die Gemeindevertretung auf eine moderate Erhöhung der Gebühr um 20 Euro/BE.

 


Abstimmungsergebnis:                      7 dafür