Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 gemäß § 39 GKWG in Verbindung mit § 66 GKWO für gültig zu erklären.

 

 


Der Wahlprüfungsausschuss konnte im Rahmen der vorangegangenen Prüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl keine Unregelmäßigkeiten feststellen.


Abstimmungsergebnis:                      7 dafür