Sitzung: 13.12.2023 GV Silzen
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 gemäß § 39
GKWG in Verbindung mit § 66 GKWO für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss konnte im Rahmen der vorangegangenen Prüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl keine Unregelmäßigkeiten feststellen.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür