Sitzung: 13.12.2023 GV Silzen
Vorlage: Sil/AfF/346/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss der Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen für die WEA wie dargestellt zu. Bürgermeister Mollenhauer wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.
Der
Bürgermeister erläutert, dass den Gemeinden durch das Erneuerbare Energiegesetz
– EEG die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung eröffnet wird und
präsentiert den Anwesenden die vorliegenden Pläne und Unterlagen zu den
Windenergieanlagen (WEA).
Maßgeblich für
eine Beteiligung ist eine Berechnung, nach der die Fläche in einem Umkreis von
2.500 Metern um die Turmmitte der jeweiligen WEA ermittelt wird. Die konkrete
Beteiligung wird entsprechend des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an
der daraus definierten Fläche errechnet. Die finanzielle Beteiligung ist
vertraglich zu regeln. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde erfolgt
gegenleistungsfrei und unterliegt keiner Zweckbindung. Die vorliegenden
Verträge regeln die für die einseitigen Zuwendungen an den geplanten WEA
erforderlichen Details.
Für die Gemeinde Silzen ergeben sich Erträge in Höhe von insgesamt rd. 1.100 Euro. Durch diese Erträge/Einzahlungen wird der gemeindliche Haushalt entlastet. Die finanzielle Beteiligung findet im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs keine Berücksichtigung.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür