Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss der Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen für die WEA wie dargestellt zu. Bürgermeister Mollenhauer wird ermächtigt, die dafür erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.


Der Bürgermeister erläutert, dass den Gemeinden durch das Erneuerbare Energiegesetz – EEG die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung eröffnet wird und präsentiert den Anwesenden die vorliegenden Pläne und Unterlagen zu den Windenergieanlagen (WEA).

 

Maßgeblich für eine Beteiligung ist eine Berechnung, nach der die Fläche in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte der jeweiligen WEA ermittelt wird. Die konkrete Beteiligung wird entsprechend des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der daraus definierten Fläche errechnet. Die finanzielle Beteiligung ist vertraglich zu regeln. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde erfolgt gegenleistungsfrei und unterliegt keiner Zweckbindung. Die vorliegenden Verträge regeln die für die einseitigen Zuwendungen an den geplanten WEA erforderlichen Details.

 

Für die Gemeinde Silzen ergeben sich Erträge in Höhe von insgesamt rd. 1.100 Euro. Durch diese Erträge/Einzahlungen wird der gemeindliche Haushalt entlastet. Die finanzielle Beteiligung findet im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs keine Berücksichtigung.


Abstimmungsergebnis:                      7 dafür