Notwendige und unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- und außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und / oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem im Grunde nach Ergebnisplan und / oder Finanzplan nicht veranschlagt wurden sind.

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kleve für das Haushaltsjahr 2023 in Verbindung mit § 82 GO ist die Bürgermeisterin ermächtigt, ihre Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € im Einzelfall zu erteilen.

Die Bürgermeisterin ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten. Die von der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt lediglich 434,24 €. Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. – auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, zum Beispiel Gewerbesteuer, gewährleistet.

Der Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.