Sitzung: 07.12.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Kle/AfF/429/2023
Notwendige
und unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen von über- und
außerplanmäßigen Bewilligungen geleistet werden. Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und / oder zahlungswirksamen
buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem im Grunde nach
Ergebnisplan und / oder Finanzplan nicht veranschlagt wurden sind.
Gemäß
§ 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kleve für das Haushaltsjahr 2023 in
Verbindung mit § 82 GO ist die Bürgermeisterin ermächtigt, ihre Zustimmung zur
Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zu
einer Höhe von 5.000 € im Einzelfall zu erteilen.
Die
Bürgermeisterin ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten. Die von der
Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt
lediglich 434,24 €. Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. – auszahlungen ist
durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, zum Beispiel Gewerbesteuer,
gewährleistet.
Der
Finanzausschuss nimmt die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.