Sitzung: 07.12.2023 Finanzausschuss
Vorlage: Kle/AfF/417/2023
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:
Die Gemeinde Kleve bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen allgemeinen
Rücklage in Höhe von 1.582.866,17 € (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage
in Höhe von 518.605,35 € (Stand 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe
von 74.396,07 € folgende neue Rücklagen:
- Die allgemeine Rücklage in Höhe von 658.237,02
€
- Die Ausgleichrücklage in Höhe von 1.517.630,57
€.
Herr
Sießenbüttel erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die
Rechtslage. Aufgrund der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum
01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer
Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen
Rücklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist.
Für diesen Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als
gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig
gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan der
Fehlbedarf in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist allerdings nur bei positivem
Finanzmittelbestand zulässig.
Nach
kurzer Diskussion stellen die Mitglieder des Finanzausschusses fest, dass die
Bildung einer Ausgleichsrücklage grundsätzlich sinnvoll ist.
Abstimmungsergebnis:
3 dafür