Die Gemeindevertretung nimmt von der Einnahme- und Ausgaberechnung für das Jahr 2022 in der vorgelegten Fassung Kenntnis.


Der Bürgermeister erläutert, dass der Wehrvorstand innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr aufzustellen hat. Sie ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen und der Gemeindevertretung vorzulegen.