Sitzung: 18.12.2023 GV Winseldorf
Vorlage: Win/AfF/342/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt,
a)
die vorgelegte Gebührenkalkulation für
den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,
b) die Satzung
zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winseldorf - mit einer Grundgebühr in Höhe von
14,00 € sowie einer Zusatzgebühr in Höhe von 2,66 € - zu erlassen.
Der
Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde für die Benutzung der
zentralen Schmutzwasserkanalisation Benutzungsgebühren erhebt. Aktuell beträgt
die Zusatzgebühr 2,57 € je cbm Schmutzwasser. Die Grundgebühr liegt bei 12,00 €
pro Monat.
Der
Kalkulationszeitrum beträgt in der Gemeinde Winseldorf zwei Jahre. Die
Kalkulation für die Jahre 2024 und 2025 ist der Beschlussvorlage als Anlage
beigefügt.
Die
Gebührenkalkulation hat zum Ergebnis, dass die Gebühren erhöht werden müssen.
Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Zusatzgebühr auf 2,91 € bei einer
gleichbleibenden Grundgebühr vor.
Herr Fölster schlägt vor, die Grundgebühr stattdessen auf 14,00 € zu erhöhen. Die Zusatzgebühr würde in diesem Fall 2,66 € pro cbm betragen.
Abstimmungsergebnis: 8 dafür