Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)    die vorgelegte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,

 

b)    die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winseldorf - mit einer Grundgebühr in Höhe von 14,00 € sowie einer Zusatzgebühr in Höhe von 2,66 € - zu erlassen.

 


Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde für die Benutzung der zentralen Schmutzwasserkanalisation Benutzungsgebühren erhebt. Aktuell beträgt die Zusatzgebühr 2,57 € je cbm Schmutzwasser. Die Grundgebühr liegt bei 12,00 € pro Monat.

 

Der Kalkulationszeitrum beträgt in der Gemeinde Winseldorf zwei Jahre. Die Kalkulation für die Jahre 2024 und 2025 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gebührenkalkulation hat zum Ergebnis, dass die Gebühren erhöht werden müssen. Die Verwaltung schlägt eine Erhöhung der Zusatzgebühr auf 2,91 € bei einer gleichbleibenden Grundgebühr vor.

 

Herr Fölster schlägt vor, die Grundgebühr stattdessen auf 14,00 € zu erhöhen. Die Zusatzgebühr würde in diesem Fall 2,66 € pro cbm betragen.


Abstimmungsergebnis:                      8 dafür