Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.889.098,01 Euro (Stand: 31.12.2022), dem vorgetragenen Jahresfehlbetrag in Höhe von - 56.921,82 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von 229.976,74 Euro folgende neue Rücklagen zu bilden:

 

1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 495.123,37 Euro und

2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.567.029,56 Euro.


Bürgermeister Udo Fölster teilt mit, dass die Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2024 die Möglichkeit hat, eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Er bittet Frau Kruse um nähere Erläuterungen.

 

Frau Kruse beschreibt, dass zum 01.01.2024 eine Änderung der GemHVO in Kraft treten wird und gibt zunächst einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

 

Aufgrund der Regelungen, welche ab dem 01.01.2024 Bestand finden, wird es den Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen Rücklage vorzusehen. Für diesen Zweck wird die bereits genannte Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.

 

Zukünftig gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).

 

Frau Kruse führt aus, dass die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen muss.

 

Weiterhin ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur bei positivem Finanzmittelbestand zulässig. Zuletzt ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als Vorgang von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und im Lagebericht zu erläutern.

 

Die (planerische) Inanspruchnahme ist bereits für die Haushaltsplanung 2024 möglich. Basis für die Neuaufteilung der Eigenkapitalpositionen ist dann der Jahresabschluss 2022. Die Gemeindevertretung hat über die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen zu entscheiden.

 


Abstimmungsergebnis:                      8 dafür