Sitzung: 18.12.2023 GV Winseldorf
Vorlage: Win/AfF/388/2023
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung beschließt, zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen
Rücklage in Höhe von 1.889.098,01 Euro (Stand: 31.12.2022), dem vorgetragenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von - 56.921,82 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis
2022 in Höhe von 229.976,74 Euro folgende neue Rücklagen zu bilden:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von
495.123,37 Euro und
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.567.029,56 Euro.
Bürgermeister
Udo Fölster teilt mit, dass die Gemeinde ab dem Haushaltsjahr 2024 die
Möglichkeit hat, eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Er bittet Frau Kruse um
nähere Erläuterungen.
Frau Kruse
beschreibt, dass zum 01.01.2024 eine Änderung der GemHVO in Kraft treten wird
und gibt zunächst einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.
Aufgrund der
Regelungen, welche ab dem 01.01.2024 Bestand finden, wird es den Gemeinden
unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, im Rahmen ihrer
Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der allgemeinen
Rücklage vorzusehen. Für diesen Zweck wird die bereits genannte
Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter Posten des
Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig gilt
der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sogenannter „fiktiver Haushaltsausgleich“).
Frau Kruse
führt aus, dass die allgemeine Rücklage bei Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen muss.
Weiterhin ist
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nur bei positivem Finanzmittelbestand
zulässig. Zuletzt ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage als Vorgang
von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und im Lagebericht zu erläutern.
Die
(planerische) Inanspruchnahme ist bereits für die Haushaltsplanung 2024
möglich. Basis für die Neuaufteilung der Eigenkapitalpositionen ist dann der
Jahresabschluss 2022. Die Gemeindevertretung hat über die Neuverteilung der
Eigenkapitalpositionen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 8 dafür