Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den überarbeiteten Lärmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der Lärmkarten 2022 aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.


Herr Fölster erläutert, dass auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten aus dem Jahr 2022 die Lärmaktionspläne im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2022/49/EG erneut zu überprüfen sind. Dies hat mindestens alle 5 Jahre zu geschehen.

 

Aufgrund der Kartierung für 2022 wurde eine neue Lärmkarte erstellt. Bei der Berechnung der Lärmkarten werden im ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch ermittelt.

 

Das Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist in den der Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes eingeflossen. Dieser ist entsprechend zu beschließen.

 

Im Anschluss wird die Öffentlichkeit gezielt beteiligt. Die Unterlagen sind für die Dauer eines Monats im Amtsgebäude nach vorheriger Bekanntmachung auszulegen. Anregungen werden entgegengenommen und abgewogen.

 

Im Rahmen einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung ist über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes endgültig zu beschließen. Auch dieser Beschluss wird danach erneut bekanntgemacht.


Abstimmungsergebnis:                      8 dafür

 

Protokollnotiz:

Es besteht auch die Möglichkeit die überarbeiteten Lärmkarten über das Geoportal Umgebungslärm über den Digitalen Atlas Nord Einsicht zu nehmen.

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/.