Sitzung: 18.12.2023 GV Winseldorf
Vorlage: Win/BA/621/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den überarbeiteten Lärmaktionsplan gem. Entwurf auf Basis der Lärmkarten 2022 aufzustellen, um den gesetzlichen Regelungen zu entsprechen. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit der Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG durch entsprechende öffentliche Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfes.
Herr Fölster
erläutert, dass auf der Grundlage der aktuellen Lärmkarten aus dem Jahr 2022
die Lärmaktionspläne im Rahmen der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie
2022/49/EG erneut zu überprüfen sind. Dies hat mindestens alle 5 Jahre zu
geschehen.
Aufgrund
der Kartierung für 2022 wurde eine neue Lärmkarte erstellt. Bei der Berechnung
der Lärmkarten werden im ersten Schritt die Lärmemissionen rechnerisch
ermittelt.
Das
Ergebnis der Lärmkartierung 2022 ist in den der Beschlussvorlage beigefügten
Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplanes eingeflossen. Dieser ist
entsprechend zu beschließen.
Im
Anschluss wird die Öffentlichkeit gezielt beteiligt. Die Unterlagen sind für
die Dauer eines Monats im Amtsgebäude nach vorheriger Bekanntmachung auszulegen.
Anregungen werden entgegengenommen und abgewogen.
Im Rahmen einer weiteren Sitzung der Gemeindevertretung ist über die Aufstellung des Lärmaktionsplanes endgültig zu beschließen. Auch dieser Beschluss wird danach erneut bekanntgemacht.
Abstimmungsergebnis: 8 dafür
Protokollnotiz:
Es besteht auch die
Möglichkeit die überarbeiteten Lärmkarten über das Geoportal Umgebungslärm über
den Digitalen Atlas Nord Einsicht zu nehmen.
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaerm/index.html?lang=de#/.