Sitzung: 11.01.2024 Bauausschuss
Vorlage: Ott/BA/625/2023
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorliegende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ottenbüttel und der Stadt Itzehoe zur Sicherung von Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 164 „Innovationsraum Westerweiterung“ der Stadt Itzehoe abzuschließen.
Bauausschussvorsitzender
Maaß führt in den Sachverhalt ein. Er erläutert den Sachverhalt ausführlich
anhand der vorliegenden und der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden
Beschlussvorlage, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.
Mit
Rücksicht auf die anwesenden Zuhörer wird der komplette Sachverhalt aus der
Beschlussvorlage vorgelesen. Er bittet die Vertreter der Stadt Itzehoe, den
Sachverhalt näher zu erläutern.
Frau
Lindemann bedankt sich auch im Namen von Herrn Carstens für die einleitenden
Worte und stellt die Angelegenheit anhand einer Power-Point-Präsentation,
welche als Anlage zum Protokoll beigefügt ist, dar.
Zunächst
stellt Frau Lindemann die Projekthistorie dar und weist auf die besondere
Bedeutung für den Wirtschaftsraum der Region Itzehoe hin. Als Basis für die
Erweiterung des Gewerbegebietes wurden zum 01.01.2020 Flächen aus den Gemeinden
Ottenbüttel und Oldendorf umgemeindet. Der Aufstellungsbeschluss für die
Bauleitplanung wurde im Oktober 2021 gefasst. Das städtebauliche Konzept wird
in groben Zügen vorgestellt. Besondere Aufgabe bei dieser Planung ist es, die
Natur und Umwelt mit der gewerblichen Nutzung in Einklang zu bringen. Von der
Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 164 der Stadt Itzehoe
(ca. 42,5 ha) verbleiben als Nettobauland nach dem derzeitigen Planungsstand
lediglich 23 ha. Es sind intensive Knickstrukturen vorhanden, welche visuell
dargestellt werden. Die vorhandenen linearen Strukturen ziehen insbesondere
Fledermäuse an. Den vorhandenen Redder betitelt Frau Lindemann als „Autobahn“
für Fledermäuse. Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein wertvolles
Fledermausjagdhabitat. Die Fledermausflugrunden, welche bei den Erfassungen in
den Jahren 2021 und 2022 festgestellt wurden, werden dargestellt. Die
festgestellten Flugrouten wurden in das städtebauliche Konzept integriert. Die
maßgeblichen Flugrouten werden im Rahmen der Planung gesichert. Einige
Knickstrukturen können entfallen. Im Ergebnis der vorgenommenen Prüfung ist
eine Ausgleichfläche zu schaffen, welche eine unmittelbare Anbindung zum
Plangebiet und eine ausreichende Größe sowie Potenzial für eine ökologische
Aufwertung besitzt. Eine diesen Anforderungen entsprechende Fläche ist auf dem
Gemeindegebiet Ottenbüttel vorhanden. Die auf dieser Fläche geplanten Maßnahmen
werden ausführlich vorgestellt. Bei einer entsprechenden Nutzung dieser Fläche
geht das Ackerrecht verloren und wird in Dauergrünland geändert.
Die
Maßnahme stellt einen Eingriff in die gemeindliche Planungshoheit der Gemeinde
Ottenbüttel dar, weswegen es einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf.
Ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist der Beschlussvorlage
als Anlage beigefügt. Frau Lindemann weist ausdrücklich darauf hin, dass die
Gemeinde Ottenbüttel von allen Kosten freigehalten wird.
Die
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinburg hat das erstellte Konzept
anerkannt und diesem zugestimmt. Seitens des Eigentümers liegt das
Einverständnis zur Durchführung der Maßnahme vor.
Bauausschussvorsitzender
Maaß bedankt sich für die Ausführungen und gibt den Anwesenden die Möglichkeit
Fragen zu stellen.
Die
Frage hinsichtlich der Population der Fledermäuse kann im Rahmen der Sitzung
nicht beantwortet werden. Herr Carstens erläutert hierzu, dass es sich
insgesamt um einen herausfordernden Naturraum handelt. So wurde unter anderem
eine Lichtempfindlichkeit von Fledermäusen festgestellt, so dass dies einer
besonderen Berücksichtigung im Planungsprozess erforderlich macht.
Anmerkung der Verwaltung:
Hinsichtlich der
Population kann es keine seriöse Antwort geben. Bei der Kartierung werden
Flugaktivitäten und nicht einzelne Individuen gemessen.
Zur
Frage, wie lange sich die Gemeinde Ottenbüttel mit dem Beschluss bindet, teilt
Herr Carstens mit, dass die Vereinbarung an die Geltungsdauer des
Bebauungsplanes gekoppelt ist.
Das
Fledermausvorkommen war nicht bekannt und wurde durch die Biologen
festgestellt.
Es
wird sich hinsichtlich des grundsätzlichen Ausgleichsbedarfs erkundigt. Dieser
ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Eingriff |
Ausgleichserfordernis |
Eingriff in das Schutzgut Boden |
16,3 ha |
Eingriff in das Schutzgut Pflanzen, hier: Knicks |
3.000 m Knickneuanlage |
Eingriff in das Schutzgut Pflanzen, hier: Überhälter |
78 Ausgleichspflanzungen |
Eingriff in das Schutzgut Tiere, hier: Fledermäuse |
11,5 ha |
Eingriff in das Schutzgut Wasser, hier: Gewässer |
0,2 ha |
Frau
Lindemann weist daraufhin, dass es sich hierbei um ein vorläufiges
Ausgleichserfordernis handelt. Dieses kann sich im Laufe der Planung noch
ändern, insbesondere nach der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange
und der Behörden, welche bislang noch nicht stattgefunden hat.
Der
Ausgleich erfolgt parallel zu den Erschließungsarbeiten.
Herr
Bürgermeister Maaß hält die Lage der Fläche für die angedachte Maßnahme aus
Sicht der Gemeinde Ottenbüttel für günstig.
Nach
Einschätzung der Biologen hätte die Maßnahmenfläche auf potenziell angrenzende
großflächige PV-Freiflächenanlagen keine negativen Auswirkungen.
Die
Frage, ob die gewerbliche Entwicklung der Stadt Itzehoe an dieser Stelle mit
der letzten Umgemeindung endet, kann für die Zukunft nicht beantwortet werden.
Ein weiterer Entwicklungsbedarf kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen
werden. Feststellend wird der Zugriff auf Flächen aber immer schwieriger.
Weitere
Fragen werden nicht gestellt.
Abstimmungsergebnis: 5 dafür