Sitzung: 29.11.2023 GV Drage
Frau
Schmidt erläutert, dass der Bürgermeister gemäß der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2023 ermächtigt ist, seine Zustimmung zur Leistung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis
zu einer Höhe von 3.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der
Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten. Die von dem
Bürgermeister seit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2023
genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen bisher (Stand 16.10.2023)
insgesamt 55,94 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zustimmend zur Kenntnis.