Frau Schmidt erläutert, dass der Bürgermeister gemäß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ermächtigt ist, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 3.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

 

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten. Die von dem Bürgermeister seit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen bisher (Stand 16.10.2023) insgesamt 55,94 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zustimmend zur Kenntnis.