Sitzung: 13.02.2024 Bauausschuss
Herr von Possel beginnt seine Ausführung
damit, dass die Ausschreibungsunterlagen für die Veräußerung des Grundstücks
verwaltungsseitig vorbereitet wurden. Anhand einer Power-Point-Präsentation
werden die Rahmenbedingungen von ihm vorgestellt, die Bewertungsmatrix
erläutert Frau Sindelar.
Herr von Possel nimmt Bezug auf das
erstellte Ortsentwicklungskonzept, in dem die Schaffung von Wohnraum im
Geschosswohnungsbau als Ziel definiert wurde. Die bekannte Lage des Grundstücks
wird dargestellt und das Aufgabenheft der Gemeinde mit erarbeiteten
Anforderungen als Grundlage für die Ausschreibung benannt. Es wurden diverse
Vorprüfungen vorgenommen. Hinsichtlich der Bauleitplanung muss Baurecht noch
geschaffen werden. Es liegt ein Geruchsgutachten vor, welches die dort
prognostizierten Werte als zulässig erachtet. Eine abschließende Prüfung ist
allerdings dem Bauleitplanverfahren vorbehalten. Die durchgeführte
Baugrunduntersuchung stellt fest, dass das Gebiet grds.
für eine Bebauung geeignet, eine Versickerung teilweise mit
Einschränkungen möglich ist. Mit der Erschließungssituation soll der
Einfahrtsbereich der Kindertagesstätte optimiert werden. Erste Kontaktaufnahmen
zur Wasserversorgung (Wasserleitungsgenossenschaft) und zur Entwässerung (Stadtentwässerung)
haben stattgefunden.
Frau Sindelar führt aus, dass nach Klärung der Rahmenbedingungen und definierten Entwicklungszielen die Ausschreibung vorzunehmen ist. In der Ausschreibung müssen bereits die Vergabekriterien und die Gewichtung, nach denen das Grundstück veräußert werden soll, benannt werden. Die Vergabekriterien des Aufgabenheftes der Gemeinde wurden in 1 Kostenkriterium (Vorschlag Gewichtung 30%) und 4 Qualitätskriterien (Vorschlag Gewichtung 70%) mit unterschiedlichen Gewichtungspunkten und Abstufung im Zielerfüllungsgrad bewertet. Sie erläutert die Zielerfüllung unter dem Aspekt des Kaufpreisgebotes. Des Weiteren werden die Qualitätskriterien „Wohnkonzept“, „Berücksichtigung städtebauliches Konzept“, „Berücksichtigung wohnpolitische Vorgaben“ und „Berücksichtigung Ökologie und Mobilität“ detailliert ausgeführt.