Beschluss:

Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Öffentlichkeit hinreichend beteiligt wurde, keine Anregungen und Einwände eingegangen sind und beschließt, das Verfahren zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie mit der Aufstellung und Ausfertigung des überprüften und ergänzten Lärmaktionsplanes zu beenden.

Dieses ist erneut bekannt zu machen.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) in Flintbek ist entsprechend zu informieren.


Bürgermeister Herr Rakowski-Dammann verliest hier den nachfolgenden Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Heiligenstedten hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 beschlossen, den überprüften Lärmaktionsplan auf der Basis des vorgelegten Entwurfes aufzustellen. Die Öffentlichkeit war gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG vor einer notwendigen abschließenden Beschlussfassung und Aufstellung zu diesen Verfahrensschritten entsprechend zu beteiligen. Dieses geschah in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschl. 01.02.2024 durch öffentliche Bekanntmachung. In dieser Zeit – und auch danach – sind keine Anregungen bzw. Hinweise eingegangen. Das Verfahren zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist somit abgeschlossen. Der als Anlage beigefügte überprüfte Lärmaktionsplan ist zu beschließen und auszufertigen. Das Ergebnis ist erneut bekannt zu machen.


Abstimmungsergebnis:                                  13 dafür