Frau Grüning erläutert die bisherige Nutzungsordnung des Jugendhauses in Kaaks vom 22.11.2005. Die Präambel ist nicht mehr aktuell und bedarf einer Änderung.

 

Der Kultur- und Sportausschuss bespricht folgende Änderung der Präambel:

 

Die Überwachung der Nutzungsordnung erfolgt durch den „Jugendrat“. Der „Jugendrat“ besteht aus mind. 3 gewählten Vertretern der Jugendlichen und dem Kultur- und Sportausschuss in beratender Funktion. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen.

Jedes Mitglied des „Jugendrates“ erhält einen Schlüssel für das Jugendhaus und trägt dafür die Verantwortung bei jeglicher Weitergabe. Ein Verlust des Schlüssels ist umgehend dem Kultur- und Sportausschuss zu melden.

Die Öffnungszeiten des Jugendhauses sind durch die Gemeinde festgelegt und auf der Homepage einsehbar.

 

 

Des Weiteren werden die Regeln im Jugendhaus um den Punkt 14 erweitert, der wie folgt lautet:

 

Aus Rücksicht gegenüber den Anwohnern rund um das Jugendhaus ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten.

 

Die Änderungen der Nutzungsordnung, sowie der Regeln im Jugendhaus sollen auf der nächsten Gemeinderatssitzung vorgestellt und beschlossen werden.