Sitzung: 13.03.2024 Schulausschuss
Vorlage: AI/HA/664/2024
Schulausschussvorsitzende Kuhrt
erläutert die Beschlussvorlage:
Auf den letzten Sitzungen des
Schulausschusses und des Amtsausschusses wurde beschlossen, für den
Schulstandort der Julianka-Schule in Heiligenstedten eine Raumbedarfsplanung
erstellen zu lassen. Der Amtsdirektor wurde ermächtigt den Auftrag zu erteilen,
auch wenn der in der Hauptsatzung genannte Höchstbetrag überschritten
wird.
Durch die Verwaltung ist eine
Ausschreibung erfolgt. Von vier geeigneten Büros, die beteiligt worden sind,
ist ein Angebot eingegangen.
Die Schulbedarfsplanung und
Raumbedarfsermittlung sollte folgende Punkte beinhalten und Antworten zu den
nachfolgenden Themenschwerpunkten liefern:
Darstellung der
wesentlichen Rahmenbedingungen für Schulentwicklungs- und Raumplanungen auf
Basis der rechtlichen Grundlagen.
Darstellung des
Ist-Zustandes der nachfolgenden Themenfelder.
Erstellung einer Prognose
zur Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2034/2035 unter
Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den Gemeinden.
Bevölkerungsdaten
können aus dem Einwohnermeldeamt geliefert werden.
Ermittlung der
pädagogischen Bedarfe für die Raumplanung; auch unter Berücksichtigung der
Punkte Schulsozialarbeit, Inklusion, Integration, Digitalisierung und
Medienentwicklung.
Berücksichtigung der
organisatorischen Bedarfe aller an der Schule Beteiligten.
Ermittlung des
Raumbedarfs für die offene Ganztagsschule im Hinblick auf den stufenweisen
Rechtsanspruch ab 2026:
Der
Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 02.10.2021 das Gesetz zur
Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz –GaFöG)
beschlossen. Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen
Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch wird in den Folgejahren um
je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind
der Klassenstufen 1 – 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Analyse der
Ist-Schulraumsituation und Ermittlung des zukünftigen Raumbedarfes, Darstellung
Fehlbedarf/ Überhang (Anzahl, Art und Größe der vorhandenen Unterrichts-und
Funktionsräume) für das bestehende Schulgebäude und in Bezug auf einen Neubau
mit Teilabriss sowie einen kompletten Neubau.
Ideen und Möglichkeiten
für multifunktionale Raumnutzungen inklusive angepasster Möblierung sind
erwünscht.
Es ist eine intensive
Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt, dem Schulträger, der Schulleitung, dem
Kollegium und sonstigen pädagogischen Fachkräften (Schulassistenz,
Schulsozialarbeiter/in) sowie den Eltern erwünscht.
Gemäß dem vorliegenden Angebot werden
die Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet und der Gesamtaufwand
liegt incl. Nebenkosten und MwSt. bei rd. 38.800 €.
Aus dem Haushaltsjahr 2023 ist für
diesen Zweck ein Betrag in Höhe von 35.724,67 € ins Haushaltsjahr 2024
übertragen worden. Der Differenzbetrag in Höhe von rd. 3.100 € ist im
Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig bereit zu stellen.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für
2024 darf der Amtsdirektor gem. § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82
Abs. 1 Gemeindeordnung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag
von 10.000 € seine Zustimmung erteilen.
Im Haushaltsjahr 2024 entstehen
Mehrkosten in Höhe von 3.100 € bei dem Produktsachkonto 21101.0901004.
Der Schulausschuss nimmt die
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.100 €
Für die Schulbedarfsplanung und Raumbedarfsermittlung der Julianka-Schule und die Auftragserteilung zur Kenntnis.