Schulausschussvorsitzende Kuhrt erläutert die Beschlussvorlage:

 

Auf den letzten Sitzungen des Schulausschusses und des Amtsausschusses wurde beschlossen, für den Schulstandort der Julianka-Schule in Heiligenstedten eine Raumbedarfsplanung erstellen zu lassen. Der Amtsdirektor wurde ermächtigt den Auftrag zu erteilen, auch wenn der in der Hauptsatzung genannte Höchstbetrag überschritten wird. 

 

Durch die Verwaltung ist eine Ausschreibung erfolgt. Von vier geeigneten Büros, die beteiligt worden sind, ist ein Angebot eingegangen.

 

Die Schulbedarfsplanung und Raumbedarfsermittlung sollte folgende Punkte beinhalten und Antworten zu den nachfolgenden Themenschwerpunkten liefern:

 

Ÿ          Darstellung der wesentlichen Rahmenbedingungen für Schulentwicklungs- und Raumplanungen auf Basis der rechtlichen Grundlagen.

Ÿ          Darstellung des Ist-Zustandes der nachfolgenden Themenfelder.

Ÿ          Erstellung einer Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2034/2035 unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung in den Gemeinden.

            Bevölkerungsdaten können aus dem Einwohnermeldeamt geliefert werden. 

Ÿ          Ermittlung der pädagogischen Bedarfe für die Raumplanung; auch unter Berücksichtigung der Punkte Schulsozialarbeit, Inklusion, Integration, Digitalisierung und Medienentwicklung.

Ÿ          Berücksichtigung der organisatorischen Bedarfe aller an der Schule Beteiligten.

Ÿ          Ermittlung des Raumbedarfs für die offene Ganztagsschule im Hinblick auf den stufenweisen Rechtsanspruch ab 2026:

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 02.10.2021 das Gesetz zur Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz –GaFöG) beschlossen. Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 – 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Ÿ          Analyse der Ist-Schulraumsituation und Ermittlung des zukünftigen Raumbedarfes, Darstellung Fehlbedarf/ Überhang (Anzahl, Art und Größe der vorhandenen Unterrichts-und Funktionsräume) für das bestehende Schulgebäude und in Bezug auf einen Neubau mit Teilabriss sowie einen kompletten Neubau.

            Ideen und Möglichkeiten für multifunktionale Raumnutzungen inklusive angepasster Möblierung sind erwünscht. 

 

Es ist eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ehrenamt, dem Schulträger, der Schulleitung, dem Kollegium und sonstigen pädagogischen Fachkräften (Schulassistenz, Schulsozialarbeiter/in) sowie den Eltern erwünscht.

 

Gemäß dem vorliegenden Angebot werden die Leistungen nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet und der Gesamtaufwand liegt incl. Nebenkosten und MwSt. bei rd. 38.800 €.

 

Aus dem Haushaltsjahr 2023 ist für diesen Zweck ein Betrag in Höhe von 35.724,67 € ins Haushaltsjahr 2024 übertragen worden. Der Differenzbetrag in Höhe von rd. 3.100 € ist im Haushaltsjahr 2024 überplanmäßig bereit zu stellen.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung für 2024 darf der Amtsdirektor gem. § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung über überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € seine Zustimmung erteilen.

 

Im Haushaltsjahr 2024 entstehen Mehrkosten in Höhe von 3.100 € bei dem Produktsachkonto 21101.0901004.

 

Der Schulausschuss nimmt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.100 €

Für die Schulbedarfsplanung und Raumbedarfsermittlung der Julianka-Schule und die Auftragserteilung zur Kenntnis.