Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen, gem. § 45c GO ein Berichtswesen einzuführen und hat dazu den zu bearbeitenden Informationsrahmen festgelegt. Der erstmalige Bericht soll dabei für das zurückliegende Jahr 2023 erstellt werden. Der Bericht soll jährlich erstellt und fortgeschrieben werden.

 

Amtsdirektor Siebenborn hält für das Berichtsjahr 2023 den Bericht. Der Bericht wird als Anlage zum Protokoll genommen.

 

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Amtsdirektors für das Berichtsjahr 2023 gemäß § 45c GO Kenntnis.