Sitzung: 27.03.2024 Hauptausschuss
Vorlage: AI/Ord/877/2024
Amtsdirektor Siebenborn führt in den Tagesordnungspunkt ein
und erläutert die Beratungsvorlage:
Das Amt Itzehoe-Land hat die ordnungsbehördliche Aufgabe, als
Fundtiere aufgegriffene Tiere unter Berücksichtigung der Belange des
Tierschutzgesetzes für die Dauer von bis zu 6 Monaten tierartgerecht
unterzubringen. Unter Unterbringung ist im Wesentlichen die Versorgung der
Tiere mit Unterkunft, fachkundiger Pflege, Fütterung, Rückgabe an den
Eigentümer bzw. Weitervermittlung und tierärztlicher Versorgung zu verstehen.
Im Amtsgebiet wurden in den letzten Jahren jährlich ca. 20-40 Tiere aufgefunden
und untergebracht. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Katzen und vereinzelt
Hunde.
Zur Gewährleistung dieser Aufgabe wurde mit dem
Tierschutzverein Itzehoe per 01.01.2010 ein Vertrag über die Aufbewahrung von
Fundtieren geschlossen, der die Übertragung der vorgenannten Aufgaben zum
Inhalt hat. Der Vertrag wurde zum 01.01.2019 überarbeitet und die Konditionen
zugunsten des Tierschutzvereins angepasst.
Mit Schreiben vom 18.09.2022 hat sich der Tierschutzverein an
seine Vertragspartner gewandt und aufgrund erheblicher Kostensteigerungen und
der Neufassung der Fundtierrichtlinie mit einer deutlichen Verlängerung der
Aufbewahrungsdauer (von 28 Tagen auf 6 Monate) um erneute Vertragsverhandlungen
gebeten. Die Verhandlungen haben sich über ein Jahr hingezogen. Im Ergebnis
wurde ein für alle Vertragspartner einheitlicher Vertrag erarbeitet, der nun
den Ämtern und der Stadt Itzehoe zur Unterschrift vorgelegt wurde.
Aus Sicht der Amtsverwaltung ist eine Fortführung des
Vertragsverhältnisses unter den angepassten Bedingungen vorteilhaft, da das
Tierheim die geforderten Standards erfüllt und eine quasi permanente
Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft von Fundtieren gewährleisten kann. Das
Tierheim Itzehoe ist allgemein bekannt und in der Regel erste Anlaufstelle für
Bürgerinnen und Bürger. Es wird professionell geführt und entspricht den
Richtlinien über die Führung von Tierheimen. Weiterhin verbleiben Fundtiere
auch über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus in der Obhut des
Tierheimes und werden von dort vermittelt.
Der vorliegende Vertrag enthält erstmals eine jährliche
Kostenpauschale in Höhe von 2 €/Einwohner für die Unterbringung der Fundtiere
und deren reguläre tierärztliche Behandlung (bisher wurde jedes Tier spitz
abgerechnet). Lediglich unvorhersehbare medizinische Behandlungen die darüber
hinausgehen werden gesondert abgerechnet, ebenso wie der Transport von Tieren
zum Tierheim.
Durch die Vertragsanpassung werden künftig voraussichtlich
Kosten in Höhe von 25.000 € pro Jahr anfallen. Diese deutliche Kostensteigerung
in Höhe von ca. 11.000 € (2023: ca. 14.000 € Aufwand) ist das Ergebnis
langwieriger Verhandlungen. Die ursprünglich durch den Tierschutzverein
geforderte Pauschale betrug 2,70 €/Einwohner (ca. 7.000 € zusätzlich).
Angesichts deutlich gestiegener Kosten, u.a. für Personal, tierärztliche
Behandlungen und Energie und einer fehlenden Alternative zum Vertragspartner
wird ein Abschluss des Vertrages empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Steigerung der vertraglichen Leistungen an den Tierschutzverein ab dem.
01.01.2024. Der Mehraufwand ist im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss möge
beschließen,
den mit dem Tierheim Itzehoe bestehenden Vertrag wie
dargestellt anzupassen.
Die Anpassungen sollen rückwirkend zum 01.01.2024 wirksam
werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen