Amtsdirektor Siebenborn führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert die Beratungsvorlage:

 

Das Amt Itzehoe-Land hat die ordnungsbehördliche Aufgabe, als Fundtiere aufgegriffene Tiere unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzgesetzes für die Dauer von bis zu 6 Monaten tierartgerecht unterzubringen. Unter Unterbringung ist im Wesentlichen die Versorgung der Tiere mit Unterkunft, fachkundiger Pflege, Fütterung, Rückgabe an den Eigentümer bzw. Weitervermittlung und tierärztlicher Versorgung zu verstehen. Im Amtsgebiet wurden in den letzten Jahren jährlich ca. 20-40 Tiere aufgefunden und untergebracht. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Katzen und vereinzelt Hunde.

 

Zur Gewährleistung dieser Aufgabe wurde mit dem Tierschutzverein Itzehoe per 01.01.2010 ein Vertrag über die Aufbewahrung von Fundtieren geschlossen, der die Übertragung der vorgenannten Aufgaben zum Inhalt hat. Der Vertrag wurde zum 01.01.2019 überarbeitet und die Konditionen zugunsten des Tierschutzvereins angepasst.

 

Mit Schreiben vom 18.09.2022 hat sich der Tierschutzverein an seine Vertragspartner gewandt und aufgrund erheblicher Kostensteigerungen und der Neufassung der Fundtierrichtlinie mit einer deutlichen Verlängerung der Aufbewahrungsdauer (von 28 Tagen auf 6 Monate) um erneute Vertragsverhandlungen gebeten. Die Verhandlungen haben sich über ein Jahr hingezogen. Im Ergebnis wurde ein für alle Vertragspartner einheitlicher Vertrag erarbeitet, der nun den Ämtern und der Stadt Itzehoe zur Unterschrift vorgelegt wurde.

 

Aus Sicht der Amtsverwaltung ist eine Fortführung des Vertragsverhältnisses unter den angepassten Bedingungen vorteilhaft, da das Tierheim die geforderten Standards erfüllt und eine quasi permanente Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft von Fundtieren gewährleisten kann. Das Tierheim Itzehoe ist allgemein bekannt und in der Regel erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Es wird professionell geführt und entspricht den Richtlinien über die Führung von Tierheimen. Weiterhin verbleiben Fundtiere auch über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht hinaus in der Obhut des Tierheimes und werden von dort vermittelt.

 

Der vorliegende Vertrag enthält erstmals eine jährliche Kostenpauschale in Höhe von 2 €/Einwohner für die Unterbringung der Fundtiere und deren reguläre tierärztliche Behandlung (bisher wurde jedes Tier spitz abgerechnet). Lediglich unvorhersehbare medizinische Behandlungen die darüber hinausgehen werden gesondert abgerechnet, ebenso wie der Transport von Tieren zum Tierheim.

 

Durch die Vertragsanpassung werden künftig voraussichtlich Kosten in Höhe von 25.000 € pro Jahr anfallen. Diese deutliche Kostensteigerung in Höhe von ca. 11.000 € (2023: ca. 14.000 € Aufwand) ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen. Die ursprünglich durch den Tierschutzverein geforderte Pauschale betrug 2,70 €/Einwohner (ca. 7.000 € zusätzlich). Angesichts deutlich gestiegener Kosten, u.a. für Personal, tierärztliche Behandlungen und Energie und einer fehlenden Alternative zum Vertragspartner wird ein Abschluss des Vertrages empfohlen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Steigerung der vertraglichen Leistungen an den Tierschutzverein ab dem. 01.01.2024. Der Mehraufwand ist im Haushaltsplan 2024 berücksichtigt.

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss möge beschließen,

den mit dem Tierheim Itzehoe bestehenden Vertrag wie dargestellt anzupassen.

Die Anpassungen sollen rückwirkend zum 01.01.2024 wirksam werden.

 

Abstimmungsergebnis:                      einstimmig beschlossen