Herr Schmitt teilt mit, dass das Protokoll vom 22.11.2023 nicht seine persönliche Wortmeldung zum Tagesordnungspunkt 3 (Einrichtung eines Klimaschutzmanagements) aufweise. Nach seiner Einschätzung wäre diese Mitteilung (persönliche Ausführungen zu Angaben zu zeitlichen Anteilen des neu eingerichteten Energiemanagements) von Bedeutung.

 

Hauptausschussvorsitzender Veit entgegnet, dass ein Ausschussmitglied kein subjektives Recht auf umfassende Richtigkeit und Vollständigkeit einer Niederschrift habe. Herr Veit führt weiter aus, dass abgesehen von den Mindestbestandteilen sich der Inhalt einer Niederschrift nach der Geschäftsordnung richte. In der Regel ist dort vorgesehen, Ergebnisprotokolle anzufertigen, in denen lediglich der wesentliche Verlauf der Beratungen zum eigentlichen Tagesordnungspunkt darzustellen ist.

 

Herr Schmitt nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis.

 

Weitere Einwände gegen die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2023 erfolgen nicht.