Die Vorsitzende führt aus, dass die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Krummendiek-Mehlbek Träger des Friedhofes in Krummendiek sei.

 

Der Gebührenhaushalt des Friedhofes erzielt derzeit eine Unterdeckung. Aufgelaufen sei nach Frau Ingwersen-Britt ein Fehlbetrag von rund 10.000 €. Wesentlich hierfür sei die Veränderung der Bestattungskultur. In der Vergangenheit waren hauptsächlich zu 75 % Grabbestattungen durchzuführen und nur 25 % Urnenbestattungen. Dies hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Auch die alternativen Bestattungen haben mehr an Bedeutung gewonnen. Letztlich führt die Veränderung der Bestattungskultur zu einem veränderten Gebührenaufkommen. Im Rahmen des veränderten Gebührenhaushaltes sind auch die gestiegenen Aufwendungen im Bereich der Personalkosten und der Unterhaltungskosten für die Beet- und Rasenpflege zu nennen.

 

Dies gab Anlass seitens der Kirchengemeinde zu einem Gesprächsaustausch hinsichtlich Möglichkeiten von Kofinanzierungsarten der Mitgliedsgemeinden Kleve, Moorhusen, Bekdorf und Krummendiek. Teilgenommen haben alle Bürgermeister/innen und Stellvertreter/innen der Mitgliedsgemeinden.

 

Die Unterhaltung eines Friedhofes ist eine wichtige und im allgemeinen Interesse liegende kommunale Pflichtaufgabe. Dies gilt insbesondere für die Gewährleistung einer würdigen Bestattung, aber auch im Hinblick auf die Bedeutung der Friedhöfe für die Ortskultur.

 

Die Mitgliedsgemeinden der Kirchengemeinde Krummendiek-Mehlbek unterhalten direkt keine eigenen Friedhöfe. Nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG) können sich Gemeinden an der Finanzierung des Friedhofes und seiner Teileinrichtungen beteiligen, um die Betriebsführung des Friedhofs dauerhaft unter der Trägerschaft der Kirchengemeinde abzusichern.

 

Laut Vorsitzende Frau Ingwersen-Britt beteiligen sich oftmals Mitgliedsgemeinden mit der Übernahme eines Defizitausgleiches in Höhe von 70 % des Ergebnisses aus der Gewinn- und Verlustrechnung, soweit es bei der Erhebung der derzeit oder in der Zukunft geltenden Gebührensätze am Ende eines Kalenderjahres/Wirtschaftsjahres zu einer Unterdeckung kommt.

 

Nach Frau Ingwersen-Britt ist die Art und Weise und Höhe der finanziellen Beteiligung noch konkret zu erörtern und gemeinsam festzulegen per Rahmenvereinbarung über eine Kofinanzierung. Nach der Durchführung von weiteren bereits geplanten Gesprächen mit der Kirchengemeinde sind im Anschluss Beratungen und Beschlussfassungen über eine Rahmenvereinbarung zur Kofinanzierung in den Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinen kurzfristig geplant.

 

Die Gemeindevertretung Krummendiek nimmt von dem Sachstandsbericht Kenntnis.