Sitzung: 08.04.2024 GV Krummendiek
Die Vorsitzende führt aus, dass
die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Krummendiek-Mehlbek Träger des Friedhofes in
Krummendiek sei.
Der Gebührenhaushalt des
Friedhofes erzielt derzeit eine Unterdeckung. Aufgelaufen sei nach Frau
Ingwersen-Britt ein Fehlbetrag von rund 10.000 €. Wesentlich hierfür sei die
Veränderung der Bestattungskultur. In der Vergangenheit waren hauptsächlich zu
75 % Grabbestattungen durchzuführen und nur 25 % Urnenbestattungen. Dies hat
sich in den letzten Jahren gewandelt. Auch die alternativen Bestattungen haben
mehr an Bedeutung gewonnen. Letztlich führt die Veränderung der
Bestattungskultur zu einem veränderten Gebührenaufkommen. Im Rahmen
des veränderten Gebührenhaushaltes sind auch die gestiegenen Aufwendungen im
Bereich der Personalkosten und der Unterhaltungskosten für die Beet- und
Rasenpflege zu nennen.
Dies gab Anlass seitens der
Kirchengemeinde zu einem Gesprächsaustausch hinsichtlich Möglichkeiten von
Kofinanzierungsarten der Mitgliedsgemeinden Kleve, Moorhusen, Bekdorf und
Krummendiek. Teilgenommen haben alle Bürgermeister/innen und
Stellvertreter/innen der Mitgliedsgemeinden.
Die Unterhaltung eines Friedhofes ist eine wichtige und im allgemeinen
Interesse liegende kommunale Pflichtaufgabe. Dies gilt insbesondere für die
Gewährleistung einer würdigen Bestattung, aber auch im Hinblick auf die
Bedeutung der Friedhöfe für die Ortskultur.
Die
Mitgliedsgemeinden der Kirchengemeinde
Krummendiek-Mehlbek unterhalten direkt keine eigenen Friedhöfe. Nach § 22
Abs. 2 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des
Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG) können sich Gemeinden
an der Finanzierung des Friedhofes und seiner Teileinrichtungen beteiligen, um
die Betriebsführung des Friedhofs dauerhaft unter der Trägerschaft der
Kirchengemeinde abzusichern.
Laut
Vorsitzende Frau Ingwersen-Britt beteiligen sich oftmals Mitgliedsgemeinden mit
der Übernahme eines Defizitausgleiches in Höhe von 70 % des Ergebnisses aus der Gewinn- und Verlustrechnung, soweit es bei der
Erhebung der derzeit oder in der Zukunft geltenden Gebührensätze am Ende eines
Kalenderjahres/Wirtschaftsjahres zu einer Unterdeckung kommt.
Nach Frau Ingwersen-Britt ist die Art und Weise und Höhe der
finanziellen Beteiligung noch konkret zu erörtern und gemeinsam festzulegen per
Rahmenvereinbarung über eine Kofinanzierung. Nach der Durchführung von weiteren
bereits geplanten Gesprächen mit der Kirchengemeinde sind im Anschluss
Beratungen und Beschlussfassungen über eine Rahmenvereinbarung zur
Kofinanzierung in den Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinen kurzfristig
geplant.
Die Gemeindevertretung Krummendiek nimmt von dem Sachstandsbericht Kenntnis.