Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.10.2023 beschlossen, gem. § 45c GO ein Berichtswesen einzuführen und hat dazu den zu bearbeitenden Informationsrahmen festgelegt. Der erstmalige Bericht soll dabei für das zurückliegende Jahr 2023 erstellt werden. Der Bericht soll jährlich erstellt und fortgeschrieben werden. Damit steigt dann auch die Aussagekraft des Berichts. Es wird angeregt, die verwendeten Abkürzungen in dem Bericht zu erläutern. 

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Berichtswesen für das Jahr 2023 Kenntnis.