Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt, den mit dem Tierheim Itzehoe bestehenden Vertrag wie dargestellt anzupassen. Die Anpassungen sollen rückwirkend zum 01.01.2024 wirksam werden.


Das Amt Itzehoe-Land hat die ordnungsbehördliche Aufgabe, als Fundtiere aufgegriffene Tiere unter Berücksichtigung der Belange des Tierschutzgesetzes für die Dauer von bis zu 6 Monaten tierartgerecht unterzubringen. Im Amtsgebiet wurden in den letzten Jahren jährlich ca. 20-40 Tiere aufgefunden und untergebracht. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Katzen und vereinzelt Hunde.

Zur Gewährleistung dieser Aufgabe wurde mit dem Tierschutzverein Itzehoe per 01.01.2010 ein Vertrag über die Aufbewahrung von Fundtieren geschlossen, der die Übertragung der vorgenannten Aufgaben zum Inhalt hat. Der Vertrag wurde zum 01.01.2019 überarbeitet und die Konditionen zugunsten des Tierschutzvereins angepasst.

Mit Schreiben vom 18.09.2022 hat sich der Tierschutzverein an seine Vertragspartner gewandt und aufgrund erheblicher Kostensteigerungen und der Neufassung der Fundtierrichtlinie mit einer deutlichen Verlängerung der Aufbewahrungsdauer (von 28 Tagen auf 6 Monate) um erneute Vertragsverhandlungen gebeten. Im Ergebnis wurde ein für alle Vertragspartner einheitlicher Vertrag erarbeitet, der nun den Ämtern und der Stadt Itzehoe zur Unterschrift vorgelegt wurde.

Durch die Vertragsanpassung werden künftig voraussichtlich Kosten in Höhe von 25.000 € pro Jahr anfallen. Diese deutliche Kostensteigerung in Höhe von ca. 11.000 € (2023: ca. 14.000 € Aufwand) ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen. Angesichts deutlich gestiegener Kosten, u.a. für Personal, tierärztliche Behandlungen und Energie und einer fehlenden Alternative zum Vertragspartner wird ein Abschluss des Vertrages empfohlen.


Abstimmungsergebnis: 48 Stimmen dafür

 

 

Vor Eintritt in den nächsten Tagesordnungspunkt verlässt die Öffentlichkeit den Sitzungsraum.