Beschluss:

Der Amtsausschuss stimmt durch die betroffenen Trägergemeinden der Einnahmen- und Ausgabenplanung für das Jahr 2024 in der vorgelegten Fassung zu. 


Gemäß § 2a BrSchG haben die Wehren für ihre Kameradschaftskassen eine Einnahmen- und Ausgabenplanung aufzustellen und durch ihre Mitgliederversammlung beschließen zu lassen. Dieser Plan tritt nach der Zustimmung der Trägergemeinden im Amtsausschuss in Kraft.


Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür

 

An der Abstimmung haben lediglich die Vertreter der Trägergemeinden der Freiwilligen Feuerwehr Krummendiek teilgenommen.