Bürgermeister Möller erläutert die Beratungsvorlage:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Schlotfeld in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister befugt, Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 Euro anzunehmen. Der Bürgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und jährlich gegenüber der Gemeindevertretung offenzulegen.

 

Es ist festzustellen, dass im Jahre 2023 keine Spenden oder ähnliche Zuwendungen eingegangen sind.

 

Die Gemeindevertretung Schlotfeld nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.