B?rgermeister M?ller erl?utert die Beratungsvorlage:

Gem?? ? 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Schlotfeld in Verbindung mit ? 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der B?rgermeister befugt, Schenkungen, Spenden und ?hnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 Euro anzunehmen. Der B?rgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und j?hrlich gegen?ber der Gemeindevertretung offenzulegen.

Es ist festzustellen, dass im Jahre 2023 keine Spenden oder ?hnliche Zuwendungen eingegangen sind.

Die Gemeindevertretung Schlotfeld nimmt den Bericht ?ber die im Haushaltsjahr 2023 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.