Sitzung: 11.07.2024 GV Schlotfeld
Vorlage: Schl/AfF/526/2024
Bürgermeister Möller erläutert die Beratungsvorlage:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schlotfeld für das Haushaltsjahr 2024 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 524,56 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, z. B. höhere Gewerbesteuereinnahmen, gewährleistet.
Die Gemeindevertretung Schlotfeld nimmt die im Haushaltsjahr
2024 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zur Kenntnis.