Amtsvorsteherin Ingwersen-Britt übergibt das Wort an Amtsdirektor Mathias Siebenborn, welcher sodann berichtet:

Die Kreise und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung des Radverkehrs (Kreise 12 Mio., Gemeinden 8 Mio. Euro).

Die Verteilung der Mittel an den Kreis und die Gemeinden erfolgt jeweils auf Grundlage eines Schlüssels, den die Kommunalen Landesverbände auf Basis der Länge der vorhandenen Kreisstraßen bzw. der Einwohnerzahlen ermittelt haben. 

Die Mittel sind ausschließlich für investive Maßnahmen des Radverkehrs einzusetzen. Hierbei muss es sich um neue/zusätzliche Maßnahmen handeln.

Für das Amt Itzehoe-Land werden insgesamt 28.155,09 Euro zur Verfügung gestellt.

Hierbei wird nicht festgelegt, ob und ggf. in welcher Höhe die Gemeinden die anteiligen Mittel in Anspruch nehmen möchten. Grundsätzlich dürfen die Gelder innerhalb eines Amtes als „Eigenmittel“ für investive Maßnahmen des Radverkehrs (beispielsweise auch nur für ein Projekt/eine Gemeinde) genutzt werden.

Die Gelder stehen einmalig im Jahr 2024 bis zum 31.12.2024 zur Verfügung. Eine Verausgabung nach Ablauf des Jahres 2024 ist nicht zulässig. Zugewiesene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht verausgabt werden können, sind zurückzuerstatten.

Die Gemeinden (Bürgermeister/Innen) wurden gebeten, Vorschläge und Projektideen für mögliche Maßnahmen zur Verwendung der Mittel in ihrer Gemeinde zu erarbeiten und zu benennen.

Die Mittelverteilung innerhalb des Amtes Itzehoe-Land erfolgte auf Basis der Einwohnerzahlen der Gemeinden. Der Anteil der nicht teilnehmenden Gemeinden wurde prozentual auf die Gemeinden mit Projektideen umgelegt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind vereinzelt Zustimmungen durch die Verkehrsbehörden und Beschlüsse der Bürgermeister/Innen oder Gemeindevertretungen erforderlich.

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land nimmt von den Ausführungen zustimmend Kenntnis.