Sitzung: 07.10.2024 Amtsausschuss
Vorlage: AI/AfF/545/2024
Amtsvorsteherin
Ingwersen-Britt übergibt das Wort an Amtsdirektor Mathias Siebenborn, welcher
sodann berichtet:
Die Kreise
und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung des
Radverkehrs (Kreise 12 Mio., Gemeinden 8 Mio. Euro).
Die
Verteilung der Mittel an den Kreis und die Gemeinden erfolgt jeweils auf
Grundlage eines Schlüssels, den die Kommunalen Landesverbände auf Basis der
Länge der vorhandenen Kreisstraßen bzw. der Einwohnerzahlen ermittelt haben.
Die Mittel
sind ausschließlich für investive Maßnahmen des Radverkehrs einzusetzen.
Hierbei muss es sich um neue/zusätzliche Maßnahmen handeln.
Für das Amt
Itzehoe-Land werden insgesamt 28.155,09 Euro zur Verfügung gestellt.
Hierbei
wird nicht festgelegt, ob und ggf. in welcher Höhe die Gemeinden die anteiligen
Mittel in Anspruch nehmen möchten. Grundsätzlich dürfen die Gelder innerhalb
eines Amtes als „Eigenmittel“ für investive Maßnahmen des Radverkehrs
(beispielsweise auch nur für ein Projekt/eine Gemeinde) genutzt werden.
Die Gelder stehen einmalig im Jahr 2024 bis zum 31.12.2024
zur Verfügung. Eine Verausgabung nach Ablauf des Jahres 2024 ist nicht
zulässig. Zugewiesene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht verausgabt
werden können, sind zurückzuerstatten.
Die Gemeinden (Bürgermeister/Innen) wurden gebeten,
Vorschläge und Projektideen für mögliche Maßnahmen zur Verwendung der Mittel in
ihrer Gemeinde zu erarbeiten und zu benennen.
Die Mittelverteilung innerhalb des Amtes Itzehoe-Land
erfolgte auf Basis der Einwohnerzahlen der Gemeinden. Der Anteil der nicht
teilnehmenden Gemeinden wurde prozentual auf die Gemeinden mit Projektideen
umgelegt.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind vereinzelt Zustimmungen
durch die Verkehrsbehörden und Beschlüsse der Bürgermeister/Innen oder
Gemeindevertretungen erforderlich.
Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land nimmt von den Ausführungen zustimmend Kenntnis.