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Amtsvorsteherin Ingwersen-Britt ?bergibt das Wort an Amtsdirektor Mathias Siebenborn, welcher sodann berichtet:

Die Kreise und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur F?rderung des Radverkehrs (Kreise 12 Mio., Gemeinden 8 Mio. Euro).

Die Verteilung der Mittel an den Kreis und die Gemeinden erfolgt jeweils auf Grundlage eines Schl?ssels, den die Kommunalen Landesverb?nde auf Basis der L?nge der vorhandenen Kreisstra?en bzw. der Einwohnerzahlen ermittelt haben.?

Die Mittel sind ausschlie?lich f?r investive Ma?nahmen des Radverkehrs einzusetzen. Hierbei muss es sich um neue/zus?tzliche Ma?nahmen handeln.

F?r das Amt Itzehoe-Land werden insgesamt 28.155,09 Euro zur Verf?gung gestellt.

Hierbei wird nicht festgelegt, ob und ggf. in welcher H?he die Gemeinden die anteiligen Mittel in Anspruch nehmen m?chten. Grunds?tzlich d?rfen die Gelder innerhalb eines Amtes als ?Eigenmittel? f?r investive Ma?nahmen des Radverkehrs (beispielsweise auch nur f?r ein Projekt/eine Gemeinde) genutzt werden.

Die Gelder stehen einmalig im Jahr 2024 bis zum 31.12.2024 zur Verf?gung. Eine Verausgabung nach Ablauf des Jahres 2024 ist nicht zul?ssig. Zugewiesene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht verausgabt werden k?nnen, sind zur?ckzuerstatten.

Die Gemeinden (B?rgermeister/Innen) wurden gebeten, Vorschl?ge und Projektideen f?r m?gliche Ma?nahmen zur Verwendung der Mittel in ihrer Gemeinde zu erarbeiten und zu benennen.

Die Mittelverteilung innerhalb des Amtes Itzehoe-Land erfolgte auf Basis der Einwohnerzahlen der Gemeinden. Der Anteil der nicht teilnehmenden Gemeinden wurde prozentual auf die Gemeinden mit Projektideen umgelegt.

F?r die Umsetzung der Ma?nahmen sind vereinzelt Zustimmungen durch die Verkehrsbeh?rden und Beschl?sse der B?rgermeister/Innen oder Gemeindevertretungen erforderlich.

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land nimmt von den Ausf?hrungen zustimmend Kenntnis.