Sitzung: 07.10.2024 Amtsausschuss
Vorlage: AI/AfF/545/2024
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Amtsvorsteherin
Ingwersen-Britt ?bergibt das Wort an Amtsdirektor Mathias Siebenborn, welcher
sodann berichtet:
Die Kreise
und Gemeinden erhalten in 2024 zweckgebundene Zuweisungen zur F?rderung des
Radverkehrs (Kreise 12 Mio., Gemeinden 8 Mio. Euro).
Die
Verteilung der Mittel an den Kreis und die Gemeinden erfolgt jeweils auf
Grundlage eines Schl?ssels, den die Kommunalen Landesverb?nde auf Basis der
L?nge der vorhandenen Kreisstra?en bzw. der Einwohnerzahlen ermittelt haben.?
Die Mittel
sind ausschlie?lich f?r investive Ma?nahmen des Radverkehrs einzusetzen.
Hierbei muss es sich um neue/zus?tzliche Ma?nahmen handeln.
F?r das Amt
Itzehoe-Land werden insgesamt 28.155,09 Euro zur Verf?gung gestellt.
Hierbei
wird nicht festgelegt, ob und ggf. in welcher H?he die Gemeinden die anteiligen
Mittel in Anspruch nehmen m?chten. Grunds?tzlich d?rfen die Gelder innerhalb
eines Amtes als ?Eigenmittel? f?r investive Ma?nahmen des Radverkehrs
(beispielsweise auch nur f?r ein Projekt/eine Gemeinde) genutzt werden.
Die Gelder stehen einmalig im Jahr 2024 bis zum 31.12.2024
zur Verf?gung. Eine Verausgabung nach Ablauf des Jahres 2024 ist nicht
zul?ssig. Zugewiesene Mittel, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht verausgabt
werden k?nnen, sind zur?ckzuerstatten.
Die Gemeinden (B?rgermeister/Innen) wurden gebeten,
Vorschl?ge und Projektideen f?r m?gliche Ma?nahmen zur Verwendung der Mittel in
ihrer Gemeinde zu erarbeiten und zu benennen.
Die Mittelverteilung innerhalb des Amtes Itzehoe-Land
erfolgte auf Basis der Einwohnerzahlen der Gemeinden. Der Anteil der nicht
teilnehmenden Gemeinden wurde prozentual auf die Gemeinden mit Projektideen
umgelegt.
F?r die Umsetzung der Ma?nahmen sind vereinzelt Zustimmungen
durch die Verkehrsbeh?rden und Beschl?sse der B?rgermeister/Innen oder
Gemeindevertretungen erforderlich.
Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land nimmt von den Ausf?hrungen zustimmend Kenntnis.
