Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bekdorf beschließt, mit der Schleswig-Holstein Netz AG den Wegenutzungsvertrag Gas auf Basis des vorgelegten Entwurfes abzuschließen.
Anlagen:
Entwurf Wegenutzungsvertrag
Sachverhalt:
Der mit der damaligen Schleswag AG über die Dauer von 20 Jahren geschlossene Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag über die öffentliche Versorgung mit Gas) wird am 10.04.2022 auslaufen. Aufgrund dieses Umstandes wurde im Bundesanzeiger die Neuvergabe der Rechte bekanntgemacht. Interesse an dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages hat nur die Schleswig-Holstein Netz AG (SH Netz) bekundet. Weitere Bewerber haben sich nicht gemeldet. Damit entfällt ein umfangreiches Vergabeverfahren, das die Gemeinde bei Interesse von mehreren Bewerbern durchzuführen hätte. Es ist nun von der SH Netz AG ein Wegenutzungsvertrag angefordert worden, der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Vertrag entspricht dem Standardvertrag, der zwischen den Gemeinden und der Schleswig-Holstein Netz AG abgeschlossen wird. Insbesondere die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt, so dass hier kein Verhandlungsspielraum der Gemeinde vorliegt. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 11.04.2022 und endet am 10.04.2042. Sonderkündigungsrechte sind im § 15 und im § 22 Abs. 4 vorgesehen.
Damit hat die Gemeinde die Möglichkeit, zum Ablauf des 10. bzw. 15. Jahres der Vertragslaufzeit zu kündigen, auch ohne dass ein Sonderkündigungsrecht vorliegt.