Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Form zu beschließen und den Jahresüberschuss in Höhe von 13.520,98 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt:
Gemäß § 95m GO hat
die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind darauf zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2019 wird im Lagebericht erläutert.
Der Jahresüberschuss ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, weil die Ergebnisrücklage gem. § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik höchstens 33% der Allgemeinen Rücklage betragen darf.
Anlagenverzeichnis:
Lagebericht 2019