Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Zweckverbandes „ÖPNV Steinburg“ und dem Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbandes zu.

2. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird nach dem Beschluss zum HVV-Beitritt ermächtigt, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.


Sachverhalt:

 Begründung

Seit mehreren Jahren sind die Kommunen des Kreises Steinburg bestrebt dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) beizutreten. Im Rahmen der mit dem nun anstehenden Beitritt vorgenommenen Neustrukturierung soll durch den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag der Zweckverband aufgehoben und die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nach § 2 Abs. 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) in der Fassung vom 26. Juni 1995 (GVOBl. S-H. 1995 262) in der derzeit geltenden Fassung auf den Kreis Steinburg übertragen werden. Gemäß des vorgenannten Gesetztes liegt die Aufgabenträgerschaft bei den Kreisen.

Die Einzelheiten der Aufhebung des Zweckverbandes und der Übertragung der Aufgaben auf den Kreis, insbesondere die Vermögensverteilung, sind im anliegenden Aufhebungsvertrag geregelt.

Die Fraktionen des Kreistages Steinburg unterstützen die Bestrebungen der Kommunen zum HVV-Beitritt und bitten um die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft des ÖPNV auf den Kreis. Für den Fall der Aufhebung des Zweckverbandes hat sich der Kreistag auf seiner Sitzung am 25.06.2020 einstimmig zu folgenden Punkten erklärt:

1. Umsetzung des Regionalverkehrsplanes

Die Ziele des RNVP und die Überplanung des Liniennetzes werden so schnell wie möglich in allen Teilen des Kreises umgesetzt.

2. ÖPNV-Forum

Der Kreistag wird ein Forum ÖPNV etablieren, in dem alle Gemeinden vertreten sein werden. Im Rahmen von mindestens einer Veranstaltung pro Jahr sollen aktuelle Fragen diskutiert werden.

3. Konkrete Ansprechpartner

In der Kreisverwaltung wird eine Organisationseinheit alle Fragen zum ÖPNV bearbeitet und es steht jederzeit ein Ansprechpartner in der Kreisverwaltung für die Gemeinden zur Verfügung.

4. Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses

Die Aufgaben des ÖPNV-Zweckverbandes werden künftig durch diesen Ausschuss wahrgenommen, dieser wird die Belange der Gemeinden bei Bedarf und zusätzlich regelmäßig beraten.

5. Bereitschaft zum Ausbau alternativer Bedienformen

Der Kreistag erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die Gemeinden auf Wunsch bei Planung, Umsetzung und Durchführung regionaler Angebote wie Anrufsammeltaxis, Bürgerbussen usw. zu unterstützen.

6. Kosten

Bei der Auflösung des Zweckverbandes ÖPNV trägt der Kreis die einmaligen Beitrittskosten zum HVV und die durch den HVV-Beitritt entstehenden jährlichen Kosten werden im Kreishaushalt eingestellt.

Die Präsentation aus der Info Veranstaltung vom 18.08.2020 stellt die wesentlichen Inhalte des Beitrittes zum HVV dar. Ebenfalls ist das Anschreiben des Landrates des Kreises Steinburg zur Auflösung des ÖPNV Zweckverbandes Steinburg beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

Zukünftig werden die Kosten des ÖPNV über die Kreisumlage abgebildet. Durch den Beitritt zum HVV hat der Kreis Steinburg jährlich nach den derzeitigen Berechnungen 770.000 € zu leisten. Einmalkosten für die Umstellung der Bushaltestellen, Marketingmaßnahmen etc. werden in Höhe von ca. 650.000 € entstehen.

Die Auswirkungen auf die Fahrpreise sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.


Anlagenverzeichnis:

Anschreiben Landrat

Entwurf Aufhebungsvertrag

Preisveränderungen ZV Schülerverkehr

Preisveränderungen ZV Individualverkehr

Präsentation Info Veranstaltung vom 18.08.2020