Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Zweckverbandes „ÖPNV Steinburg“
und dem Vertrag über die Aufhebung des Zweckverbandes zu.
2.
Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister wird nach dem Beschluss zum
HVV-Beitritt ermächtigt, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Begründung
Seit
mehreren Jahren sind die Kommunen des Kreises Steinburg bestrebt dem Hamburger
Verkehrsverbund (HVV) beizutreten. Im Rahmen der mit dem nun anstehenden
Beitritt vorgenommenen Neustrukturierung soll durch den anliegenden
öffentlich-rechtlichen Vertrag der Zweckverband aufgehoben und die
Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV nach § 2 Abs. 2 Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) in der Fassung vom 26. Juni
1995 (GVOBl. S-H. 1995 262) in der derzeit geltenden Fassung auf den Kreis
Steinburg übertragen werden. Gemäß des vorgenannten Gesetztes liegt die
Aufgabenträgerschaft bei den Kreisen.
Die
Einzelheiten der Aufhebung des Zweckverbandes und der Übertragung der Aufgaben
auf den Kreis, insbesondere die Vermögensverteilung, sind im anliegenden
Aufhebungsvertrag geregelt.
Die
Fraktionen des Kreistages Steinburg unterstützen die Bestrebungen der Kommunen
zum HVV-Beitritt und bitten um die Rückübertragung der Aufgabenträgerschaft des
ÖPNV auf den Kreis. Für den Fall der Aufhebung des Zweckverbandes hat sich der
Kreistag auf seiner Sitzung am 25.06.2020 einstimmig zu folgenden Punkten
erklärt:
1.
Umsetzung des Regionalverkehrsplanes
Die
Ziele des RNVP und die Überplanung des Liniennetzes werden so schnell wie
möglich in allen Teilen des Kreises umgesetzt.
2.
ÖPNV-Forum
Der
Kreistag wird ein Forum ÖPNV etablieren, in dem alle Gemeinden vertreten sein
werden. Im Rahmen von mindestens einer Veranstaltung pro Jahr sollen aktuelle
Fragen diskutiert werden.
3.
Konkrete Ansprechpartner
In
der Kreisverwaltung wird eine Organisationseinheit alle Fragen zum ÖPNV
bearbeitet und es steht jederzeit ein Ansprechpartner in der Kreisverwaltung
für die Gemeinden zur Verfügung.
4.
Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses
Die
Aufgaben des ÖPNV-Zweckverbandes werden künftig durch diesen Ausschuss
wahrgenommen, dieser wird die Belange der Gemeinden bei Bedarf und zusätzlich
regelmäßig beraten.
5.
Bereitschaft zum Ausbau alternativer Bedienformen
Der
Kreistag erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, die Gemeinden auf Wunsch bei
Planung, Umsetzung und Durchführung regionaler Angebote wie Anrufsammeltaxis,
Bürgerbussen usw. zu unterstützen.
6.
Kosten
Bei der Auflösung des Zweckverbandes ÖPNV trägt der Kreis
die einmaligen Beitrittskosten zum HVV und die durch den HVV-Beitritt
entstehenden jährlichen Kosten werden im Kreishaushalt eingestellt.
Die Präsentation aus der Info Veranstaltung vom 18.08.2020 stellt die wesentlichen Inhalte des Beitrittes zum HVV dar. Ebenfalls ist das Anschreiben des Landrates des Kreises Steinburg zur Auflösung des ÖPNV Zweckverbandes Steinburg beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zukünftig werden die Kosten des
ÖPNV über die Kreisumlage abgebildet. Durch den Beitritt zum HVV hat der Kreis
Steinburg jährlich nach den derzeitigen Berechnungen 770.000 € zu leisten.
Einmalkosten für die Umstellung der Bushaltestellen, Marketingmaßnahmen etc.
werden in Höhe von ca. 650.000 € entstehen.
Die Auswirkungen auf die
Fahrpreise sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Anschreiben
Landrat
Entwurf
Aufhebungsvertrag
Preisveränderungen ZV Schülerverkehr
Preisveränderungen ZV Individualverkehr
Präsentation Info Veranstaltung vom 18.08.2020