Beschlussvorschlag:
?
1.
Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Zweckverbandes ??PNV Steinburg?
und dem Vertrag ?ber die Aufhebung des Zweckverbandes zu.
2.
Die B?rgermeisterin / der B?rgermeister wird nach dem Beschluss zum
HVV-Beitritt erm?chtigt, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
?Begr?ndung
Seit
mehreren Jahren sind die Kommunen des Kreises Steinburg bestrebt dem Hamburger
Verkehrsverbund (HVV) beizutreten. Im Rahmen der mit dem nun anstehenden
Beitritt vorgenommenen Neustrukturierung soll durch den anliegenden
?ffentlich-rechtlichen Vertrag der Zweckverband aufgehoben und die
Aufgabentr?gerschaft f?r den ?PNV nach ? 2 Abs. 2 Gesetz ?ber den ?ffentlichen
Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (?PNVG) in der Fassung vom 26. Juni
1995 (GVOBl. S-H. 1995 262) in der derzeit geltenden Fassung auf den Kreis
Steinburg ?bertragen werden. Gem?? des vorgenannten Gesetztes liegt die
Aufgabentr?gerschaft bei den Kreisen.
Die
Einzelheiten der Aufhebung des Zweckverbandes und der ?bertragung der Aufgaben
auf den Kreis, insbesondere die Verm?gensverteilung, sind im anliegenden
Aufhebungsvertrag geregelt.
Die
Fraktionen des Kreistages Steinburg unterst?tzen die Bestrebungen der Kommunen
zum HVV-Beitritt und bitten um die R?ck?bertragung der Aufgabentr?gerschaft des
?PNV auf den Kreis. F?r den Fall der Aufhebung des Zweckverbandes hat sich der
Kreistag auf seiner Sitzung am 25.06.2020 einstimmig zu folgenden Punkten
erkl?rt:
1.
Umsetzung des Regionalverkehrsplanes
Die
Ziele des RNVP und die ?berplanung des Liniennetzes werden so schnell wie
m?glich in allen Teilen des Kreises umgesetzt.
2.
?PNV-Forum
Der
Kreistag wird ein Forum ?PNV etablieren, in dem alle Gemeinden vertreten sein
werden. Im Rahmen von mindestens einer Veranstaltung pro Jahr sollen aktuelle
Fragen diskutiert werden.
3.
Konkrete Ansprechpartner
In
der Kreisverwaltung wird eine Organisationseinheit alle Fragen zum ?PNV
bearbeitet und es steht jederzeit ein Ansprechpartner in der Kreisverwaltung
f?r die Gemeinden zur Verf?gung.
4.
Zust?ndigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses
Die
Aufgaben des ?PNV-Zweckverbandes werden k?nftig durch diesen Ausschuss
wahrgenommen, dieser wird die Belange der Gemeinden bei Bedarf und zus?tzlich
regelm??ig beraten.
5.
Bereitschaft zum Ausbau alternativer Bedienformen
Der
Kreistag erkl?rt seine ausdr?ckliche Bereitschaft, die Gemeinden auf Wunsch bei
Planung, Umsetzung und Durchf?hrung regionaler Angebote wie Anrufsammeltaxis,
B?rgerbussen usw. zu unterst?tzen.
6.
Kosten
Bei der Aufl?sung des Zweckverbandes ?PNV tr?gt der Kreis
die einmaligen Beitrittskosten zum HVV und die durch den HVV-Beitritt
entstehenden j?hrlichen Kosten werden im Kreishaushalt eingestellt.
Die Pr?sentation aus der Info Veranstaltung vom 18.08.2020 stellt die wesentlichen Inhalte des Beitrittes zum HVV dar. Ebenfalls ist das Anschreiben des Landrates des Kreises Steinburg zur Aufl?sung des ?PNV Zweckverbandes Steinburg beigef?gt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuk?nftig werden die Kosten des
?PNV ?ber die Kreisumlage abgebildet. Durch den Beitritt zum HVV hat der Kreis
Steinburg j?hrlich nach den derzeitigen Berechnungen 770.000 ? zu leisten.
Einmalkosten f?r die Umstellung der Bushaltestellen, Marketingma?nahmen etc.
werden in H?he von ca. 650.000 ? entstehen.
Die Auswirkungen auf die
Fahrpreise sind aus den beigef?gten Anlagen ersichtlich.
Anlagenverzeichnis:
Anschreiben
Landrat
Entwurf
Aufhebungsvertrag
Preisver?nderungen ZV Sch?lerverkehr
Preisver?nderungen ZV Individualverkehr
Pr?sentation Info Veranstaltung vom 18.08.2020
