Beschlussvorschlag:

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1. Die Gemeindevertretung stimmt der Aufhebung des Zweckverbandes ??PNV Steinburg? und dem Vertrag ?ber die Aufhebung des Zweckverbandes zu.

2. Die B?rgermeisterin / der B?rgermeister wird nach dem Beschluss zum HVV-Beitritt erm?chtigt, den Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.


Sachverhalt:

?Begr?ndung

Seit mehreren Jahren sind die Kommunen des Kreises Steinburg bestrebt dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) beizutreten. Im Rahmen der mit dem nun anstehenden Beitritt vorgenommenen Neustrukturierung soll durch den anliegenden ?ffentlich-rechtlichen Vertrag der Zweckverband aufgehoben und die Aufgabentr?gerschaft f?r den ?PNV nach ? 2 Abs. 2 Gesetz ?ber den ?ffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein (?PNVG) in der Fassung vom 26. Juni 1995 (GVOBl. S-H. 1995 262) in der derzeit geltenden Fassung auf den Kreis Steinburg ?bertragen werden. Gem?? des vorgenannten Gesetztes liegt die Aufgabentr?gerschaft bei den Kreisen.

Die Einzelheiten der Aufhebung des Zweckverbandes und der ?bertragung der Aufgaben auf den Kreis, insbesondere die Verm?gensverteilung, sind im anliegenden Aufhebungsvertrag geregelt.

Die Fraktionen des Kreistages Steinburg unterst?tzen die Bestrebungen der Kommunen zum HVV-Beitritt und bitten um die R?ck?bertragung der Aufgabentr?gerschaft des ?PNV auf den Kreis. F?r den Fall der Aufhebung des Zweckverbandes hat sich der Kreistag auf seiner Sitzung am 25.06.2020 einstimmig zu folgenden Punkten erkl?rt:

1. Umsetzung des Regionalverkehrsplanes

Die Ziele des RNVP und die ?berplanung des Liniennetzes werden so schnell wie m?glich in allen Teilen des Kreises umgesetzt.

2. ?PNV-Forum

Der Kreistag wird ein Forum ?PNV etablieren, in dem alle Gemeinden vertreten sein werden. Im Rahmen von mindestens einer Veranstaltung pro Jahr sollen aktuelle Fragen diskutiert werden.

3. Konkrete Ansprechpartner

In der Kreisverwaltung wird eine Organisationseinheit alle Fragen zum ?PNV bearbeitet und es steht jederzeit ein Ansprechpartner in der Kreisverwaltung f?r die Gemeinden zur Verf?gung.

4. Zust?ndigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses

Die Aufgaben des ?PNV-Zweckverbandes werden k?nftig durch diesen Ausschuss wahrgenommen, dieser wird die Belange der Gemeinden bei Bedarf und zus?tzlich regelm??ig beraten.

5. Bereitschaft zum Ausbau alternativer Bedienformen

Der Kreistag erkl?rt seine ausdr?ckliche Bereitschaft, die Gemeinden auf Wunsch bei Planung, Umsetzung und Durchf?hrung regionaler Angebote wie Anrufsammeltaxis, B?rgerbussen usw. zu unterst?tzen.

6. Kosten

Bei der Aufl?sung des Zweckverbandes ?PNV tr?gt der Kreis die einmaligen Beitrittskosten zum HVV und die durch den HVV-Beitritt entstehenden j?hrlichen Kosten werden im Kreishaushalt eingestellt.

Die Pr?sentation aus der Info Veranstaltung vom 18.08.2020 stellt die wesentlichen Inhalte des Beitrittes zum HVV dar. Ebenfalls ist das Anschreiben des Landrates des Kreises Steinburg zur Aufl?sung des ?PNV Zweckverbandes Steinburg beigef?gt.


Finanzielle Auswirkungen:

Zuk?nftig werden die Kosten des ?PNV ?ber die Kreisumlage abgebildet. Durch den Beitritt zum HVV hat der Kreis Steinburg j?hrlich nach den derzeitigen Berechnungen 770.000 ? zu leisten. Einmalkosten f?r die Umstellung der Bushaltestellen, Marketingma?nahmen etc. werden in H?he von ca. 650.000 ? entstehen.

Die Auswirkungen auf die Fahrpreise sind aus den beigef?gten Anlagen ersichtlich.


Anlagenverzeichnis:

Anschreiben Landrat

Entwurf Aufhebungsvertrag

Preisver?nderungen ZV Sch?lerverkehr

Preisver?nderungen ZV Individualverkehr

Pr?sentation Info Veranstaltung vom 18.08.2020