Betreff
Bohrung eines Löschwasserbrunnens Marschhof
Vorlage
Kru/Ord/547/2020
Aktenzeichen
OA-110-Si.
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Feuerschutzausschuss zu beschlie?en, die Ma?nahme wie dargestellt zu bezuschussen.


Sachverhalt:

Im Rahmen eines Neubauvorhabens in der Gemeinde Krummendiek im Bereich Marschhof wurde die dortige L?schwassersituation bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die L?schwasserversorgung als unzureichend zu bezeichnen ist (n?chste Entnahmestelle ca. 800 m entfernt) und durch einen zus?tzlichen L?schwasserbohrbrunnen verbessert werden sollte. Durch besagtes Bauvorhaben liegt aktuell das Erfordernis eines L?schwassernachweises des Bauherrn vor, der durch die vorhandenen, gemeindlichen L?schwasserentnahmestellen nicht erbracht werden k?nnte und damit einer Baugenehmigung entgegen st?nde. Der gemeindliche Brandschutz liegt grunds?tzlich in der Zust?ndigkeit der Tr?gergemeinden der Amtsfeuerwehr FF Krummendiek, so dass die Errichtung einer Entnahmestelle im Bereich Marschhof neben dem Individualinteresse des Bauherrn, auch im gemeindlichen Interesse liegt. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag einer einmaligen Kostenbeteiligung der FF Krummendiek an der erstmaligen Herstellung des L?schwasserbrunnens von max. 3.000,00 ? bzw. max. 1/3 der Gesamtkosten in den Raum gestellt. Die Errichtung und k?nftige Unterhaltung des L?schwasserbohrbrunnens obliegt dem Bauherrn.


Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ausf?hrung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Inanspruchnahme der Haushaltsmittel; Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.