Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung empfiehlt dem Feuerschutzausschuss zu beschließen, die Maßnahme wie dargestellt zu bezuschussen.
Sachverhalt:
Im Rahmen eines Neubauvorhabens in der Gemeinde Krummendiek im Bereich Marschhof wurde die dortige Löschwassersituation bewertet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Löschwasserversorgung als unzureichend zu bezeichnen ist (nächste Entnahmestelle ca. 800 m entfernt) und durch einen zusätzlichen Löschwasserbohrbrunnen verbessert werden sollte. Durch besagtes Bauvorhaben liegt aktuell das Erfordernis eines Löschwassernachweises des Bauherrn vor, der durch die vorhandenen, gemeindlichen Löschwasserentnahmestellen nicht erbracht werden könnte und damit einer Baugenehmigung entgegen stünde. Der gemeindliche Brandschutz liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Trägergemeinden der Amtsfeuerwehr FF Krummendiek, so dass die Errichtung einer Entnahmestelle im Bereich Marschhof neben dem Individualinteresse des Bauherrn, auch im gemeindlichen Interesse liegt. Aus diesem Grund wurde der Vorschlag einer einmaligen Kostenbeteiligung der FF Krummendiek an der erstmaligen Herstellung des Löschwasserbrunnens von max. 3.000,00 € bzw. max. 1/3 der Gesamtkosten in den Raum gestellt. Die Errichtung und künftige Unterhaltung des Löschwasserbohrbrunnens obliegt dem Bauherrn.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Inanspruchnahme der
Haushaltsmittel; Haushaltsmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.