Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 in der im Entwurf vorliegenden Form zu erlassen.
Sach- und Rechtslage:
Gemäß 18 AO in Verbindung mit § 95 Abs. 1 GO hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Dabei hat das Amt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen (§ 95 e GO).
Auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2021 hat die Verwaltung den Entwurf für den Haushaltsplan 2021 für das Amt Itzehoe-Land entwickelt.
Anlagenverzeichnis:
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021