Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss nimmt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß tabellarischer Übersicht zur Kenntnis. Soweit die Höchstgrenze gemäß § 4 der Haushaltssatzung überschritten ist, wird den Haushaltsüberschreitungen zugestimmt.
Sach- und Rechtslage:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die nicht oder nicht in ausreichender Höhe im Ergebnisplan und/oder im Finanzplan veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Itzehoe-Land für das Haushaltsjahr 2020 ist die Amtsvorsteherin ermächtigt, ihre Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro im Einzelfall zu erteilen.
Die Amtsvorsteherin ist verpflichtet, mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung hat die Amtsvorsteherin Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 104.210,07 Euro bewilligt (s. tabellarische Übersicht).
Ca. 75% hiervon entfallen auf die Geldleistungen für Tagespflegepersonen. Diese Aufwendungen werden dem Amt in voller Höhe vom Kreis Steinburg und von den Eltern der betreuten Kinder erstattet.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gewährleistet.
Anlage:
Tabellarische Übersicht