Betreff
Bericht über die im Haushaltsjahr 2020 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
AI/AfF/819/2020
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss nimmt die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß tabellarischer Übersicht zur Kenntnis. Soweit die Höchstgrenze gemäß § 4 der Haushaltssatzung überschritten ist, wird den Haushaltsüberschreitungen zugestimmt.


Sach- und Rechtslage:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die nicht oder nicht in ausreichender Höhe im Ergebnisplan und/oder im Finanzplan veranschlagt worden sind.

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Itzehoe-Land für das Haushaltsjahr 2020 ist die Amtsvorsteherin ermächtigt, ihre Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro im Einzelfall zu erteilen.

Die Amtsvorsteherin ist verpflichtet, mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

Seit dem Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung hat die Amtsvorsteherin Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 104.210,07 Euro bewilligt (s. tabellarische Übersicht).

Ca. 75% hiervon entfallen auf die Geldleistungen für Tagespflegepersonen. Diese Aufwendungen werden dem Amt in voller Höhe vom Kreis Steinburg und von den Eltern der betreuten Kinder erstattet.

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gewährleistet.


Anlage:

Tabellarische Übersicht