Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschlie?en, den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Schlotfeld f?r das Gebiet "s?dlich der Bebauung Dorfstra?e Nr. 5 zwischen der Dorfstra?e und der westlich gegen?bergelegenen Spurbahn" wie folgt zu ?ndern bzw. zu erg?nzen:
- Wird im Rahmen der Sitzung erarbeitet.
- [?]
Die fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange sowie die fr?hzeitige Unterrichtung der ?ffentlichkeit soll auf Basis dieses Vorentwurfes durchgef?hrt werden.
Sachverhalt:
Aktuell stellt die Gemeinde Schlotfeld den Bebauungsplan Nr. 2 auf. Durch das beauftragte Planungsb?ro wurde nun ein erster Vorentwurf erstellt, welcher im Rahmen eines Abstimmungsgespr?ches mit Vertretern der Gemeinde am 27.05.2021 besprochen worden ist. Dieser Vorentwurf wird nun dem Bauausschuss zur Er?rterung vorgelegt.
Bez?glich folgender Punkte wurde u.a. bereits im Rahmen des Abstimmungsgespr?ches Er?rterungsbedarf gesehen:
- Bezeichnung des B-Planes (z.B. ?Exerzierkamp? nach Lage laut Liegenschaftskataster),
- Anzahl der zul?ssigen Vollgeschosse (laut Vorentwurf ist aktuell im gesamten Plangebiet ein Vollgeschoss zul?ssig),
- H?he der anzupflanzenden Laubgeh?lzhecken (Festsetzung Nr. 9.1),
- Umfang der zul?ssigen ?berbaubaren Grundst?cksfl?che (durch Grundfl?chenzahl / GRZ; je h?her die GRZ, desto mehr Grundst?cksfl?che darf ?berbaut werden. Aber: je h?her der Versiegelungsgrad des Grundst?cks, desto h?her auch der zu leistende Ausgleich und die dadurch entstehenden Kosten.),
- Material der Au?enw?nde,
- Farbe der Dacheindeckung.
Zum weiteren Vorgehen:
Am 29.07.2021 wird / wurde im Plangebiet eine vom Arch?ologischen Landesamt geforderte arch?ologische Voruntersuchung durchgef?hrt. Als weitere Verfahrensschritte erfolgen nach Abschluss der Untersuchung (wenn keine sich anschlie?ende Hauptuntersuchung notwendig wird) die Beauftragung einer Baugrunduntersuchung sowie die Beauftragung der Erstellung eines Wasserwirtschaftlichen Konzeptes. Laut des Erlasses ?Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten in Schleswig-Holstein? vom 10.10.2019 ist bei der Planung von Neubaugebieten eine Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz durchzuf?hren und nachzuweisen, dass eine schadlose Regenwasserbeseitigung erfolgen kann. Diesen Forderungen kommt die Gemeinde mit dem genannten Konzept nach. Das Wasserwirtschaftliche Konzept sollte zusammen mit den Ingenieurleistungen f?r die Erschlie?ungsplanung beauftragt werden.
Nach Fertigstellung der o.g. Leistungen ist im n?chsten Schritt eine fr?hzeitige Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange durchzuf?hren. Ebenfalls ist die ?ffentlichkeit fr?hzeitig ?ber die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ? ihr ist Gelegenheit zur ?u?erung und Er?rterung zu geben.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Haushaltsmittel stehen zur
Verf?gung; der B?rgermeister wurde erm?chtigt, entsprechende Auftr?ge zu
erteilen.
Anlagenverzeichnis:
- B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Schlotfeld ? Vorentwurf Planzeichnung
- B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Schlotfeld ? Vorentwurf Festsetzungen
- B-Plan Nr. 2 der Gemeinde Schlotfeld ? Vorentwurf Begr?ndung
