Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschlie?t:
Die Gemeinde Kaaks bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen
Allgemeinen R?cklage in H?he von 1.419.521,48 Euro (Stand: 31.12.2022), der
Ergebnisr?cklage in H?he von 419.328,55 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem
Jahresergebnis 2022 in H?he von -57.723,50 Euro folgende neue R?cklagen:
1. die Allgemeine
R?cklage in H?he von 726.792,02 Euro und
2. die Ausgleichsr?cklage
in H?he von 1.054.334,51 Euro.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Aufgrund der ?nderungen der GemHVO ? der Zusatz ?Doppik?
entf?llt ab dem 01.01.2024 -, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, wird es den
Kommunen erm?glicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der
Ergebnisr?cklage und der allgemeinen R?cklage vorzunehmen, sofern eine
angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. F?r diesen Zweck wird eine Ausgleichsr?cklage geschaffen, die in
der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zuk?nftig gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der
Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch
Inanspruchnahme der Ausgleichsr?cklage gedeckt werden k?nnen (sogenannter
?fiktiver Haushaltsausgleich?).
Gem?? ? 60 Abs. 3 GemHVO hat die Gemeindevertretung ?ber die
Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen ab dem 01.01.2024 zu entscheiden.
Im Einzelnen sind dabei folgende Rechts?nderungen zu
ber?cksichtigen:
- ? 25 Abs. 3 GemHVO:
Die allgemeine R?cklage muss bei
Inanspruchnahme
der Ausgleichsr?cklage nach ? 26
Absatz 1 Satz 2 einen Bestand in H?he von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme
des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen.
- ? 26 Abs. 3 GemHVO:
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsr?cklage ist nur bei positivem
Finanzmittelbestand (kein Bestand an Kassenkrediten oder Abdeckung der
Kassenkredite innerhalb von vier Wochen nach dem Bilanzstichtag) zul?ssig.
- ?? 51 und 52 GemHVO:
Die Inanspruchnahme der
Ausgleichsr?cklage ist als Vorgang von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und
im Lagebericht zu erl?utern.
- ? 60 GemHVO - ?bergangsregelungen:
Die (planerische) Inanspruchnahme
ist bereits f?r die Haushaltsplanung 2024 m?glich. Basis f?r die Neuaufteilung
der Eigenkapitalpositionen ist dann der Jahresabschluss 2022.
