Betreff
Bildung einer Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024
Vorlage
Kaa/AfF/420/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschlie?t:

Die Gemeinde Kaaks bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen R?cklage in H?he von 1.419.521,48 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisr?cklage in H?he von 419.328,55 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in H?he von -57.723,50 Euro folgende neue R?cklagen:

1. die Allgemeine R?cklage in H?he von 726.792,02 Euro und

2. die Ausgleichsr?cklage in H?he von 1.054.334,51 Euro.


Sachverhalt und Rechtslage:

Aufgrund der ?nderungen der GemHVO ? der Zusatz ?Doppik? entf?llt ab dem 01.01.2024 -, die zum 01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen erm?glicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen eine Entnahme aus der Ergebnisr?cklage und der allgemeinen R?cklage vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. F?r diesen Zweck wird eine Ausgleichsr?cklage geschaffen, die in der Bilanz als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.

Zuk?nftig gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsr?cklage gedeckt werden k?nnen (sogenannter ?fiktiver Haushaltsausgleich?).

Gem?? ? 60 Abs. 3 GemHVO hat die Gemeindevertretung ?ber die Neuverteilung der Eigenkapitalpositionen ab dem 01.01.2024 zu entscheiden.

Im Einzelnen sind dabei folgende Rechts?nderungen zu ber?cksichtigen:

  • ? 25 Abs. 3 GemHVO:

Die allgemeine R?cklage muss bei Inanspruchnahme

der Ausgleichsr?cklage nach ? 26 Absatz 1 Satz 2 einen Bestand in H?he von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweisen.

  • ? 26 Abs. 3 GemHVO:

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsr?cklage ist nur bei positivem Finanzmittelbestand (kein Bestand an Kassenkrediten oder Abdeckung der Kassenkredite innerhalb von vier Wochen nach dem Bilanzstichtag) zul?ssig.

  • ?? 51 und 52 GemHVO:

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsr?cklage ist als Vorgang von besonderer Bedeutung im Bilanzanhang und im Lagebericht zu erl?utern.

  • ? 60 GemHVO - ?bergangsregelungen:

Die (planerische) Inanspruchnahme ist bereits f?r die Haushaltsplanung 2024 m?glich. Basis f?r die Neuaufteilung der Eigenkapitalpositionen ist dann der Jahresabschluss 2022.