Betreff
Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Silzen gemäß § 6 EEG
Vorlage
Sil/AfF/460/2024
Art
Beschlussvorlage

Begr?ndung:

Gem?? ? 6 EEG 2023 sollen die Betreiber von Windenergieanlagen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Es handelt sich um einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung.

Bei Windanlagen an Land d?rfen den betroffenen Gemeinden Betr?ge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde f?r die tats?chlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, werden die 0,2 Cent pro kWh auf die Gemeinden entsprechend der betroffenen Gemeindefl?chen aufgeteilt.

Die UGE Reher GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks, bestehend aus zwei Windenergieanlagen. Die Standorte der Windenergieanlagen sind in dem Lageplan eingezeichnet, der dem Vertragsentwurf als Anlage beigef?gt ist. Eine Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist voraussichtlich f?r den 28.03.2025 vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem?? ? 6 Abs. 1 Nr. EEG 2023 mit der UGE Reher GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstra?e 20a, 18276 Lohmen, zu.

Der B?rgermeister wird erm?chtigt, den Vertrag in der Entwurfsfassung zu unterzeichnen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Betreiber der Windparks haben eine anteilige finanzielle Beteiligung der Gemeinde Silzen in H?he von insgesamt 178,23 Euro errechnet.


Anlage:

Vertrag (Entwurfsfassung)

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