Begründung:
Gemäß § 6 EEG 2023 sollen die Betreiber von
Windenergieanlagen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen
sind, finanziell beteiligen. Es handelt sich um einseitige Zuwendungen ohne
Gegenleistung.
Bei Windanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden
Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich
eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren
Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage
gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage
befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, werden die 0,2 Cent pro kWh auf die
Gemeinden entsprechend der betroffenen Gemeindeflächen aufgeteilt.
Die UGE Reher GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks, bestehend aus zwei Windenergieanlagen. Die Standorte der Windenergieanlagen sind in dem Lageplan eingezeichnet, der dem Vertragsentwurf als Anlage beigefügt ist. Eine Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist voraussichtlich für den 28.03.2025 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Vertrages
zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs.
1 Nr. EEG 2023 mit der UGE Reher GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie,
Dorfstraße 20a, 18276 Lohmen, zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der
Entwurfsfassung zu unterzeichnen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Betreiber der Windparks haben eine anteilige finanzielle Beteiligung der Gemeinde Silzen in Höhe von insgesamt 178,23 Euro errechnet.
Anlage:
Vertrag (Entwurfsfassung)