Betreff
Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Silzen gemäß § 6 EEG
Vorlage
Sil/AfF/460/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 6 EEG 2023 sollen die Betreiber von Windenergieanlagen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen. Es handelt sich um einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung.

Bei Windanlagen an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, werden die 0,2 Cent pro kWh auf die Gemeinden entsprechend der betroffenen Gemeindeflächen aufgeteilt.

 

Die UGE Reher GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie plant die Errichtung und den Betrieb eines Windparks, bestehend aus zwei Windenergieanlagen. Die Standorte der Windenergieanlagen sind in dem Lageplan eingezeichnet, der dem Vertragsentwurf als Anlage beigefügt ist. Eine Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist voraussichtlich für den 28.03.2025 vorgesehen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. EEG 2023 mit der UGE Reher GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Dorfstraße 20a, 18276 Lohmen, zu.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag in der Entwurfsfassung zu unterzeichnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Betreiber der Windparks haben eine anteilige finanzielle Beteiligung der Gemeinde Silzen in Höhe von insgesamt 178,23 Euro errechnet.


Anlage:

Vertrag (Entwurfsfassung)