Betreff
Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Vorlage
Schl/AfF/486/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Konsortialvertrages wird den Gemeinden nun ein neues Beteiligungsangebot unterbreitet. Die wesentlichen Inhalte wurden bereits vorab in einer Informationsveranstaltung bekanntgegeben.

 

Im Jahre 2011 hat die Gemeinde Schlotfeld 13 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 54.049,19 Euro und in den Jahren 2015 und 2016 weitere 45 Aktien zu einem Kaufpreis in Höhe von 207.562,25 Euro erworben. Die Gemeinde verfügt somit insgesamt über 58 Aktien.

 

Dem neuen Beteiligungsangebot ist zu entnehmen, dass der für den Aktienverkauf maßgebliche Stückpreis 5.512,65 Euro beträgt.

 

Die Rückgabe der Aktien ist im Jahr 2024 bis zum 28.06.2024 (Eingang Kündigung beim Treuhänder bis 15.06.2024) möglich.

Hat eine Kommune zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft und gibt sie nur ein Teilkontingent zurück, so verkauft sie ihre zuerst gekauften Aktien an die HanseWerk AG („first-in, first-out-Prinzip“).

 

Das neue Beteiligungsangebot sieht eine Garantiedividende in Höhe von 199,49 Euro je Aktie vor.  Beim Zukauf von Aktien gilt ein Kurs von 5.711,44 Euro je Aktie.

Das Angebot für den Kauf von Aktien wird die SH Netz AG erst Ende Mai konkretisieren und in diesem Zusammenhang auch die neuen Aktienkontingente festlegen.

 

Die SH Netz AG gibt weiterhin eine Garantiedividende sowie je nach wirtschaftlichem Ergebnis der Gesellschaft eine zusätzliche variable Dividende. Die Garantiedividende ist eine fest zugesagte und somit sichere Verzinsung des eingebrachten Kapitals.

 

Die Online-Präsentation „Aktualisierung Beteiligungsangebot 2024 (März 2024)“ ist dieser BV als Anhang beigefügt.

 

Der Erwerb von Aktien ist sowohl für Neuaktionäre als auch für Bestandsaktionäre im Zeitraum vom 01.07. bis 30.09.2024 möglich. Dabei ist die Sperrfrist von 2 Jahren nach einer Teilrückgabe und von 5 Jahren nach einer Komplettrückgabe von Aktien zu beachten.

 

Am 31.12.2023 betrug der Stand der liquiden Mittel der Gemeinde gemäß vorläufigem Jahresabschluss 2023 (Finanzrechnung 2023) 247.100 Euro (gerundet). Der Saldo des Finanzplanes 2024 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 192.300 Euro aus.

Unter Berücksichtigung einer übertragenen Ermächtigung (Haushaltsausgaberest) beträgt der Stand der liquiden Mittel am Ende dieses Haushaltsjahres somit nur noch 47.800 Euro.

 

Die Planung 2024 beruhte u. a. auf der Annahme, dass die Gemeinde keine Aktien veräußert und keine Aktien erwirbt.

 

Durch den Verkauf von Bauplätzen kann in den nächsten Jahren die Liquidität der Gemeinde verbessert werden, so dass der Verkauf von Aktien nicht erforderlich ist.

 

Ursprünglich gab es zwei wesentliche Beweggründe für die Beteiligung an der SH Netz AG:

·         Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg in Form einer festen und einer variablen Gewinnbeteiligung.

·         Mitgestaltung der Kommunen: Im Aufsichtsrat der SH Netz AG sind vier Aufsichtsratssitze für Kommunen vorgesehen. Über verschiedene (Kreisnetz-) Beiräte wird der Einfluss der Kommunen zusätzlich gestärkt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, sich weiter an der Schleswig-Holstein Netz zu beteiligen und zu diesem Zweck die bisher erworbenen Aktien zu halten. Auf der Grundlage des neuen Beteiligungsangebots sollen keine weiteren Aktien erworben werden.

 


Anlagen: