Betreff
Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung der Kameradschaftskasse der FF Silzen für das Jahr 2023
Vorlage
Sil/Ord/904/2024
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt von der Einnahme- und Ausgaberechnung in der vorgelegten Fassung Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 2a Abs. 5 BrSchG hat der Wehrvorstand innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr aufzustellen. Sie ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen und der Gemeindevertretung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Jahresabschluss 2023 der Kameradschaftskasse