Betreff
Kenntnisnahme der Einnahme- und Ausgaberechnung der Kameradschaftskasse der FF Silzen für das Jahr 2023
Vorlage
Sil/Ord/904/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt von der Einnahme- und Ausgaberechnung in der vorgelegten Fassung Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 2a Abs. 5 BrSchG hat der Wehrvorstand innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres die Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr aufzustellen. Sie ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen und der Gemeindevertretung vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlagenverzeichnis:

Jahresabschluss 2023 der Kameradschaftskasse