Begr?ndung:
Die
Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gr?nden der
kurzfristigen Anpassung.
Die Erl?uterung zu
der ?nderung im Einzelnen:
Artikel I (ersatzlose Streichung des ? 9
?Eheschlie?ungsbeamte?
Den Eheschlie?ungsstandesbeamten
wird nach der derzeit g?ltigen Entsch?digungssatzung je durchgef?hrter
Eheschlie?ung zur Abgeltung des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 ?
gew?hrt.
Die Regelungen in
der Entsch?digungssatzung basieren auf der Entsch?digungsverordnung des Landes
(EntschVO). Die EntschVO regelt abschlie?end, f?r welche Funktionen eine
Aufwandsentsch?digung gew?hrt werden kann. Die Funktion der
Eheschlie?ungsbeamtin / des Eheschlie?ungsbeamten ist in der EntschVO nicht
aufgef?hrt.
Verwaltungsseitig
wird insofern eine Anpassung der Entsch?digungssatzung vorgeschlagen, um wieder
einen rechtskonformen Zustand der Entsch?digungssatzung herzustellen.
Die
Kommunalaufsichtsbeh?rde hat in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgefordert,
zeitnah eine ?nderung der Entsch?digungssatzung zu veranlassen.
Artikel II ?Inkrafttreten?
Es wird
vorgeschlagen, dass die Satzung zum 01.05.2024 in Kraft tritt.
Die aktuelle
Lesefassung der Entsch?digungssatzung des Amtes ist im Internet
auf der Seite des
Amtes Itzehoe-Land unter www.amt-itzehoe-land.de unter ?Ortsrecht?
bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Itzehoe-Land beschlie?t,
die Satzung
(Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in
der beigef?gten Fassung
ggf. mit den
w?hrend der Sitzung vorgenommenen ?nderungen und Erg?nzungen.
Die Satzung
(Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist
vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen.
Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von rd.
1.300 ? j?hrlich (2023= 13 Eheschlie?ungen x 100,00 ?)
Anlagen: