Begründung:
Die
Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gründen der
kurzfristigen Anpassung.
Die Erläuterung zu
der Änderung im Einzelnen:
Artikel I (ersatzlose Streichung des § 9
„Eheschließungsbeamte“
Den Eheschließungsstandesbeamten
wird nach der derzeit gültigen Entschädigungssatzung je durchgeführter
Eheschließung zur Abgeltung des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 €
gewährt.
Die Regelungen in
der Entschädigungssatzung basieren auf der Entschädigungsverordnung des Landes
(EntschVO). Die EntschVO regelt abschließend, für welche Funktionen eine
Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Die Funktion der
Eheschließungsbeamtin / des Eheschließungsbeamten ist in der EntschVO nicht
aufgeführt.
Verwaltungsseitig
wird insofern eine Anpassung der Entschädigungssatzung vorgeschlagen, um wieder
einen rechtskonformen Zustand der Entschädigungssatzung herzustellen.
Die
Kommunalaufsichtsbehörde hat in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgefordert,
zeitnah eine Änderung der Entschädigungssatzung zu veranlassen.
Artikel II „Inkrafttreten“
Es wird
vorgeschlagen, dass die Satzung zum 01.05.2024 in Kraft tritt.
Die aktuelle
Lesefassung der Entschädigungssatzung des Amtes ist im Internet
auf der Seite des
Amtes Itzehoe-Land unter www.amt-itzehoe-land.de unter „Ortsrecht“
bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss
des Amtes Itzehoe-Land beschließt,
die Satzung
(Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in
der beigefügten Fassung
ggf. mit den
während der Sitzung vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.
Die Satzung
(Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist
vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen.
Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Einsparung von rd.
1.300 € jährlich (2023= 13 Eheschließungen x 100,00 €)
Anlagen: