Betreff
Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Satzung über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) des Amtes Itzehoe-Land
Vorlage
AI/HA/670/2024
Art
Beschlussvorlage

Begr?ndung:

Die Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gr?nden der kurzfristigen Anpassung.

Die Erl?uterung zu der ?nderung im Einzelnen:

Artikel I (ersatzlose Streichung des ? 9 ?Eheschlie?ungsbeamte?

Den Eheschlie?ungsstandesbeamten wird nach der derzeit g?ltigen Entsch?digungssatzung je durchgef?hrter Eheschlie?ung zur Abgeltung des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 ? gew?hrt.

Die Regelungen in der Entsch?digungssatzung basieren auf der Entsch?digungsverordnung des Landes (EntschVO). Die EntschVO regelt abschlie?end, f?r welche Funktionen eine Aufwandsentsch?digung gew?hrt werden kann. Die Funktion der Eheschlie?ungsbeamtin / des Eheschlie?ungsbeamten ist in der EntschVO nicht aufgef?hrt.

Verwaltungsseitig wird insofern eine Anpassung der Entsch?digungssatzung vorgeschlagen, um wieder einen rechtskonformen Zustand der Entsch?digungssatzung herzustellen.

Die Kommunalaufsichtsbeh?rde hat in diesem Zusammenhang ebenfalls aufgefordert, zeitnah eine ?nderung der Entsch?digungssatzung zu veranlassen.

Artikel II ?Inkrafttreten?

Es wird vorgeschlagen, dass die Satzung zum 01.05.2024 in Kraft tritt.

Die aktuelle Lesefassung der Entsch?digungssatzung des Amtes ist im Internet

auf der Seite des Amtes Itzehoe-Land unter www.amt-itzehoe-land.de unter ?Ortsrecht?

bereitgestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschlie?t,

die Satzung (Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigef?gten Fassung

ggf. mit den w?hrend der Sitzung vorgenommenen ?nderungen und Erg?nzungen.

Die Satzung (Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen.

Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

Einsparung von rd. 1.300 ? j?hrlich (2023= 13 Eheschlie?ungen x 100,00 ?)


Anlagen: