Betreff
Bericht über die Annahme von Spenden
Vorlage
Schl/AfF/496/2024
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde
Schlotfeld in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der
Bürgermeister befugt, Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen bis zu
einem Wert von 5.000,00 Euro anzunehmen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und
jährlich gegenüber der Gemeindevertretung offenzulegen.
Es ist festzustellen, dass im Jahre 2023 keine Spenden oder ähnliche Zuwendungen eingegangen sind.