Betreff
Bericht über die Annahme von Spenden
Vorlage
Sil/AfF/508/2024
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2023 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.
Sach- und
Rechtslage:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Silzen
in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister
befugt, Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von
5.000,00 Euro anzunehmen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und
jährlich gegenüber der Gemeindevertretung offenzulegen.
Im Jahre 2023 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden eingegangen.
Anlage: