Begr?ndung:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen k?nnen
im Rahmen einer ?ber- bzw. au?erplanm??igen Bewilligung geleistet werden.
?ber- und au?erplanm??ige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Gesch?ftsvorf?llen, die der H?he oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gem?? ? 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schlotfeld f?r das Haushaltsjahr 2024 ist der B?rgermeister erm?chtigt, seine Zustimmung zur Leistung von ?ber- und au?erplanm??igen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gem?? ? 82 Gemeindeordnung bis zu einer H?he von 5.000,00 ? im Einzelfall zu erteilen.
Der B?rgermeister ist verpflichtet, regelm??ig ?ber die geleisteten ?ber- und au?erplanm??igen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von dem B?rgermeister genehmigten Haushalts?berschreitungen betragen insgesamt 524,56 ?. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgef?hrt.
Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. ?auszahlungen ist durch h?here Ertr?ge bzw. Einzahlungen, z. B. h?here Gewerbesteuereinnahmen, gew?hrleistet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2024
bisher geleisteten ?berplanm??igen und au?erplanm??igen Aufwendungen und
Auszahlungen zur Kenntnis.
Anlagen: