Begründung:
Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können
im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schlotfeld für das Haushaltsjahr 2024 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 524,56 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, z. B. höhere Gewerbesteuereinnahmen, gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2024
bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen zur Kenntnis.
Anlagen: