Betreff
Bericht über die im Haushaltsjahr 2024 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
Schl/AfF/526/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Notwendige unerhebliche Aufwendungen und Auszahlungen können im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung geleistet werden.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.

 

Gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schlotfeld für das Haushaltsjahr 2024 ist der Bürgermeister ermächtigt, seine Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 82 Gemeindeordnung bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.

Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.

 

Die von dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 524,56 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.

 

Die Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, z. B. höhere Gewerbesteuereinnahmen, gewährleistet.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die im Haushaltsjahr 2024 bisher geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 


Anlagen: