Begr?ndung:
Gem?? ? 91 GO hat
die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizuf?gen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gem?? ? 92 GO darauf zu pr?fen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbetr?ge sachlich und rechnerisch
vorschriftsm??ig begr?ndet und belegt worden sind,
- bei den Ertr?gen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Verm?gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Verm?gen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollst?ndig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollst?ndig und richtig ist.
Der Jahresabschluss
2023 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahres?berschuss in H?he von 40.115,34
Euro aus.
Der ?berschuss f?hrt
(im Folgejahr) zu einer Erh?hung der Ergebnisr?cklage (Ausgleichsr?cklage) und
damit zu einer Vermehrung des Eigenkapitals.
Die Finanzrechnung
schlie?t mit einem ?berschuss in H?he 34.102,79 Euro ab. Um diesen Betrag
erh?ht sich der Bestand an liquiden Mitteln auf 1.013.817,26 Euro am Ende des
Haushaltsjahres 2023.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungst?tigkeit sowie die Verm?gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2023 dargestellt bzw. erl?utert.
Den Jahresabschluss Ihrer Gemeinde k?nnen Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form ?ber folgenden Link anschauen:
https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=3&jahr=2023&plantyp=3&planstufe=2
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungspr?fungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 in der
vorliegenden Form zu beschlie?en und den Jahres?berschuss in H?he von 40.115,34
Euro der Ergebnisr?cklage (Ausgleichsr?cklage ab 01.01.2024) zuzuf?hren.
Anlagen:
