Begründung:
Gemäß § 91 GO hat
die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Der Jahresabschluss
2023 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 40.115,34
Euro aus.
Der Überschuss führt
(im Folgejahr) zu einer Erhöhung der Ergebnisrücklage (Ausgleichsrücklage) und
damit zu einer Vermehrung des Eigenkapitals.
Die Finanzrechnung
schließt mit einem Überschuss in Höhe 34.102,79 Euro ab. Um diesen Betrag
erhöht sich der Bestand an liquiden Mitteln auf 1.013.817,26 Euro am Ende des
Haushaltsjahres 2023.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2023 dargestellt bzw. erläutert.
Den Jahresabschluss Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link anschauen:
https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=3&jahr=2023&plantyp=3&planstufe=2
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 in der
vorliegenden Form zu beschließen und den Jahresüberschuss in Höhe von 40.115,34
Euro der Ergebnisrücklage (Ausgleichsrücklage ab 01.01.2024) zuzuführen.
Anlagen: