Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2023
Vorlage
Bekm/AfF/530/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

Der Jahresabschluss 2023 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 40.115,34 Euro aus.

Der Überschuss führt (im Folgejahr) zu einer Erhöhung der Ergebnisrücklage (Ausgleichsrücklage) und damit zu einer Vermehrung des Eigenkapitals.

Die Finanzrechnung schließt mit einem Überschuss in Höhe 34.102,79 Euro ab. Um diesen Betrag erhöht sich der Bestand an liquiden Mitteln auf 1.013.817,26 Euro am Ende des Haushaltsjahres 2023.

Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2023 dargestellt bzw. erläutert.

Den Jahresabschluss Ihrer Gemeinde können Sie sich ab sofort auch in visualisierter Form über folgenden Link anschauen:

https://app.kslplus.de/?kunde=45&gemeinde=3&jahr=2023&plantyp=3&planstufe=2


Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 in der vorliegenden Form zu beschließen und den Jahresüberschuss in Höhe von 40.115,34 Euro der Ergebnisrücklage (Ausgleichsrücklage ab 01.01.2024) zuzuführen.



Anlagen: