Begr?ndung:
Gem?? ? 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) kann bei dringenden
Ma?nahmen, die sofort ausgef?hrt werden m?ssen, die B?rgermeisterin oder der
B?rgermeister f?r die Gemeindevertretung und f?r die Aussch?sse diese anordnen.
Sie oder er darf diese Befugnis nicht ?bertragen. Die Gr?nde f?r die
Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind der Gemeindevertretung oder dem
Ausschuss unverz?glich mitzuteilen. Die Gemeindevertretung oder der Ausschuss
kann die Eilentscheidung aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter
entstanden sind.
Die Gemeindevertretung Schlotfeld wird hiermit ?ber die Bewilligung des
B?rgermeisters zur Leistung von au?erplanm??igen Aufwendungen und Auszahlungen
in H?he von 5.524,48 Euro informiert. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich,
der Gemeindevertretung steht allerdings ein Aufhebungsrecht zu.
Es handelt sich um Ausgaben f?r den Austausch von 2
Abwasser-Tauchmotorpumpen der Kl?ranlage in der Dorfstra?e. Die vorhandenen
Pumpen sind zuletzt vermehrt ausgefallen und konnten nicht mehr ohne gro?en
Aufwand und Kosten instandgesetzt werden. Durch den Komplettausfall beider
Pumpen w?re die Kl?ranlage nicht mehr funktionsf?hig. Auf Grund dessen musste
kurzfristig der Austausch beider Pumpen veranlasst werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die getroffene Eilentscheidung des
B?rgermeisters zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
5.524,48 ?
Anlagen:
